Hallo Mon123,
wenn Ihr Widerspruch länger als 3 Monate alt ist, haben Sie die Möglichkeit Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Das wird Ihnen aber im Hinblick auf den zeitnahen Reha-Antritt nicht viel bringen.
Wir raten Ihnen daher zunächst mit der Klinik Kontakt aufzunehmen und unter Hinweis auf den Brief der DRV einen Aufnahmetermin zu reservieren. Sollten Sie dann bei der DRV über den im Brief angegebenen Ansprechpartner nicht weiterkommen, besteht evtl. über den Sozialdienst der Reha-Klinik die Möglichkeit an den Reha-Fachberater heranzutreten, um eine Klärung herbei zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung