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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit Reha-Widerspruch

von Mon12304.03.2022 | 15:14
239 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, Ich verzweifle schon langsam an der Reha-Odyssee. Vor 2 Jahren habe ich einen Antrag zur medizinischen Reha gestellt der genehmigt wurde. Da ich zu Reha meine Kinder als Begleiter mitnehmen „muss“, durften wir in keine Klinik wg Corona anreisen. Der Antrittstetmin wäre 11/2021. Dieser hätte sich aber mit dem Start meines neuen Jobs überschritten. Aus diesem Grund fragte ich um eine Verlängerung der Bewilligung. Daraufhin hat die DRV die Bewilligung zurückgezogen. Ich schrieb einen Widerspruch, da mein neuer Arbeitgeber die Reha auch befürwortet. Da bekam ich einen Brief, ich solle einen neuen Termin mit der Klinik vereinbaren. Leider hat die Klinik aufgrund der Rücknahme der Bewilligung meine Unterlagen an DRV zurückgeschickt. Ich bat die DRV die medizinischen Unterlagen an die Klinik zu senden - im November 2021. Seitdem habe ich von der DRV nichts mehr gehört. Man versprach mir einen Rückruf aus der Widerspruchstelle, der leider nie zustande kam. Die telefonische Auskunft ist auch nicht hilfreich, da heißt es, der Fall ist in der Widerspruchstelle und es kann dauern. Es sind inzwischen mehr als 3 Monate vergangen und die Termine bei der Reha-Klinik werden immer knapper um in den 6 Monaten der Bewilligung die Maßnahme antreten zu können, da die Klinik (die Begleitkinder aufnimmt) schon ziemlich ausgebucht ist. Kann mir jemand einen Tipp geben was ich noch unternehmen kann? Ich verstehe nicht ganz warum da keine Entscheidung fällt, wenn ich einen neuen Termin vereinbaren sollte. Lohnt es sich einen Anwalt zu Beratung hinzuzufügen? Evtl. eine Klage? Ich freue mich auf die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mon123,

wenn Ihr Widerspruch länger als 3 Monate alt ist, haben Sie die Möglichkeit Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Das wird Ihnen aber im Hinblick auf den zeitnahen Reha-Antritt nicht viel bringen.

Wir raten Ihnen daher zunächst mit der Klinik Kontakt aufzunehmen und unter Hinweis auf den Brief der DRV einen Aufnahmetermin zu reservieren. Sollten Sie dann bei der DRV über den im Brief angegebenen Ansprechpartner nicht weiterkommen, besteht evtl. über den Sozialdienst der Reha-Klinik die Möglichkeit an den Reha-Fachberater heranzutreten, um eine Klärung herbei zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Rehaam 04.03.2022 | 17:11
Sie selber haben doch das ganze Hin- und Her verursacht. Jetzt müssen Sie zeitlichen Verzögerungen hinnehmen. Wenn Sie bei einem neuen Arbeitgeber direkt mit einer Reha starten wird dieser auch begeistert sein. Evtl. sollten Sie etwas flexibler sein?!
Deutsche Rentenversicherung
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