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Experten-Antwort

Bedeutung der Pausen bei Erwerbsminderung

von Student08.05.2018 | 12:58
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3 Antworten

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Hallo, die zeitliche Grenze bei voller Erwerbsminderung beträgt ja drei Stunden. Wenn also ein Mensch keine drei Stunden am Tag auf dem normalen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein kann, dann ist er voll erwerbsgemindert. Ab drei Stunden fällt ja die volle Erwerbsminderung weg. Bezieht sich dieser Sachverhalt auf die reine Arbeitszeit oder werden in diesen drei Stunden möglicherweise auch Pausen einberechnet? Also, jemand arbeitet täglich drei Stunden mit 10 Minuten Pause. Kann diese Person als voll erwerbsgemindert gelten, oder wird da schon ein eingeschränkt erwerbsfähig daraus? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.05.2018 | 15:51

Arbeitet jemand 3 Stunden und mehr pro Tag unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, das schließt auch tarifvertraglich geregelte (bezahlte) Pausen mit ein, und er erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, so erfolgt eine Prüfung durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung. Ergibt diese Prüfung, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten gebessert hat, so besteht ggf. nur noch Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Leistungsvermögen 3 bis unter 6 Stunden) oder bei einem Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr pro Tag besteht kein Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente. Arbeitet der Versicherte pro Tag 3 Stunden und mehr pro Tag , sein Leistungsvermögen liegt aber aus medizinischer Sicht unter 3 Stunden, so arbeitet er auf Kosten eigener Gesundheit. Er ist weiterhin voll erwerbsgemindert und erhält diese Rente auch in voller Höhe, wenn er die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR einhält.

2 Antworten

grokoam 08.05.2018 | 14:16
Jetzt geht das Geseire wieder los. Wird wieder lustig.
Schorscham 08.05.2018 | 15:51
Dort steht alles Wesentliche: Vor allem den letzten Satz sollten Sie beachten. MfG
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