Arbeitet jemand 3 Stunden und mehr pro Tag unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, das schließt auch tarifvertraglich geregelte (bezahlte) Pausen mit ein, und er erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, so erfolgt eine Prüfung durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung. Ergibt diese Prüfung, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten gebessert hat, so besteht ggf. nur noch Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Leistungsvermögen 3 bis unter 6 Stunden) oder bei einem Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr pro Tag besteht kein Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente. Arbeitet der Versicherte pro Tag 3 Stunden und mehr pro Tag , sein Leistungsvermögen liegt aber aus medizinischer Sicht unter 3 Stunden, so arbeitet er auf Kosten eigener Gesundheit. Er ist weiterhin voll erwerbsgemindert und erhält diese Rente auch in voller Höhe, wenn er die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR einhält.