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Experten-Antwort

Beendigung Arbeitsverhältnis während EM-Rentenbezug aufgrund Umzugs

von Mira7722.06.2016 | 19:47
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8 Antworten

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Hallo, ich beziehe zur Zeit volle Erwerbsminderungsrente (befristet bis 6/2017). Obwohl ich schon seit 2 Jahren arbeitsunfähig bin, besteht das Arbeitsverhältnis immer noch (es ist ein größeres, gut laufendes Unternehmen), worüber ich natürlich froh bin. Nun ist es aber so, dass ich im Herbst diesen Jahres zu meinem Freund ziehen möchte und anschließend möchten wir auch bald heiraten. Meine Arbeitsstelle wird dann für mich definitiv nicht mehr erreichbar sein (über 3 Autostunden weg). Wie gehe ich da meinem AG gegenüber am besten vor? Ich muss doch eigentlich, wenn ich außer Reichweite ziehe, selbst kündigen, oder? Warte ich damit am besten, bis bei mir alles so "sicher" wie möglich ist, also bis nach der Hochzeit (oder gar bis zum Ende der Rente, abzüglich Kündigungsfrist)? Ich möchte gerne fair sein gegenüber meinem AG und dort so bald wie möglich Klarheit schaffen, auch damit die Stelle ggf. neu besetzt werden kann etc. (Nebenbei ist auch der Schreibtischplatz noch zu räumen.) Aber ich möchte natürlich auch für mich kein zu großes Risiko eingehen. Es kann ja immer was Unvorhergesehenes dazwischen kommen bei den privaten Plänen, und wenn es dumm läuft, bekomme ich am Ende (etwa bei Auslaufen der Rente und weiterer Arbeitsunfähigkeit) kein ALG oder so, weil ich selbst meine Stelle gekündigt habe. Danke im Voraus, viele Grüße, Mira

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Mira 77“, da Sie eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente beziehen (bis 06/2017) und die danach kommende Zeit (Weitergewährung der Rente oder eventueller Wiedereinstieg in den Beruf) derzeit nicht absehbar ist, empfehle ich Ihnen keine von Ihnen selbst initiierte Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Beantragen Sie rechtzeitig die Weitergewährung der Rente, es sei denn, Sie fühlen sich wieder so belastbar, dass Sie arbeiten können. Gegen ein vertrauliches Gespräch mit dem Arbeitgeber spricht aus meiner Sicht auch nichts. Die Änderung Ihrer Anschrift sollten Sie ihm eh mitteilen und dabei kann man doch auch gleich über Ihre berufliche Zukunft im Unternehmen reden. Vielleicht ergibt sich ja auch eine Option vom neuen Zuhause aus (Home-Office) stundenweise tätig zu sein.

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7 Antworten

Nahlaam 22.06.2016 | 20:48
Wie ist es denn mit der Verlängerung der EM-Rente? Oder sind Sie bis zum Ablauf gesundheitlich wieder so hergestellt, dass Sie - theoretisch - Ihre Vollzeittätigkeit wieder aufnehmen könnten? Gibt es evtl. eine Zweigstelle des Unternehmens, so dass es vielleicht auch eine Umsetzung in Frage käme? Bei einem Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente und nachfolgender Bewilligung könnten Sie das Arbeitsverhältnis weiterhin ruhend behalten. Kommt eine Rückkehr an diesen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen und/oder privaten Gründen für Sie überhaupt nicht in Frage, dann könnten Sie das Arbeitsverhältnis auch kündigen. Vor dieser Entscheidung würde ich aber evtl. noch Rücksprache mit der Agentur für Arbeit halten bezüglich möglicher Sanktionen bei Eigenkündigung und Wegfall der EM-Rente. Danach können Sie vielleicht auch mit einem Betriebsrat über Ihr Vorhaben sprechen, welche Möglichkeiten zur Beendigung es für Sie gibt.
SuchenUndFragenam 23.06.2016 | 09:19
Hallo, bei einer derart begründeten Kündigung sollte es eigentlich keine Sperre beim ALG1 geben. Habe es im Bekanntenkreis so erlebt. Allerdings weiß man nie, ob die einzelnen Ämter das anders auslegen... Viele Glück!
Schadeam 22.06.2016 | 22:59
Diese Frage müssen Sie Mira77 ganz einfach selbst entscheiden. Sie heiraten, ziehen weg, was wollen Sie dann noch mit Ihrem Arbeitsverhältnis?
Mira77am 23.06.2016 | 16:13
Vielen Dank für die Antworten. Gesundheitlich ist schon jetzt absehbar, dass ich bei Auslaufen der aktuellen Rente zumindest noch nicht wieder voll erwerbsfähig sein werde, vielleicht werden ein paar Stunden leichte Tätigkeit möglich sein. Außerdem möchte ich - wenn irgend möglich - weder in meinem bisherigen Beruf noch in meiner bisherigen Firma arbeiten, da der Job erheblich zur Erkrankung beigetragen hat (zu stressig) und ich außerdem nicht mehr dahinter stehen kann. Am liebsten würde ich noch etwas ganz anderes lernen, aber dazu muss ich erstmal noch viel fitter werden, gleichzeitig den Umzug hinter mich bringen, um mich dann dort in Ruhe neu zu orientieren. Vielleicht spreche ich mal mit Vorgesetzen/Betriebsrat/Arbeitsagentur wegen der aktuellen Stelle.
Herz1952am 23.06.2016 | 21:19
Hallo Mira 77, Der Experte hat Ihnen schon einen guten Vorschlag gemacht. Aber Sie können auch aus wichtigem Grund das Arbeitsverhältnis das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden (gesundheitliche Gründe). Das Arbeitsamt darf Sie in einem solchen Fall nicht sperren. Weil Sie nicht wissen können, was die Zukunft bringt, können Sie Ihrem Arbeitgeber die Kündigung bei einem persönlichen Gespräch übergeben und ihm die Gründe nennen. Er muss Ihnen auch nicht den bisherigen Arbeitsplatz freihalten, sondern nur Ihnen einen anderen anbieten. Bleiben Sie mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber locker in Verbindung, bzw. reden Sie mit ihm darüber. Vielleicht hat er im Falle eines Falles wieder eine für Sie geeignete Tätigkeit anzubieten.
senf-dazuam 24.06.2016 | 09:20
Eine weitere Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag, der auch keine Auswirkungen auf folgendes Arbeitslosengeld hat, wenn anderenfalls eine Kündigung gedroht hat. Aber das sind dann wirklich arbeitsrechtliche Themen, die Sie mit Betriebsrat und ggf. einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen sollten. Alles Gute für das Leben nach dem Umzug!
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