Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beendigung der Reha vor den Ostertagen

von Sabine N.19.03.2021 | 21:01
801 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, am 16.3.2021 habe ich meine Reha begonnen und diese soll am 06.04.2021 enden. Da an den Ostertagen keine Anwendungen stattfinden, möchte ich am Karfreitag, 02.04. morgens früh nach Hause fahren. Wie muss ich vorgehen um vorzeitig die Reha zu beenden? Was muss ich (wenn) beachten? Über eine Expertenantwort würde ich mich sehr freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine N.,

pauschal kann man diese Frage leider nicht beantworten. Insoweit kann ich Ihnen hier leider auch nur empfehlen, sich mit Ihrer Klinik und Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger in Verbindung zu setzten und mit diesen eine individuelle Lösung anzustreben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rehaam 19.03.2021 | 21:40
Das sollten Sie mit der Klinik und Ihrem zuständigen Rententräger klären. Eigentlich doch logisch, oder?
Siehe hieram 19.03.2021 | 23:26
Abgesehen davon, dass @Reha völlig Recht hat, dass Sie dies mit der Klinik und Ihrer zuständigen DRV klären müssen, wird Ihnen der Experte am Montag auch nur mitteilen können, dass keine Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie mit Einverständnis die Reha vorzeitig beenden. Wenn Sie aber erst am 16.03. überhaupt angereist sind, dann haben Sie bis heute 19.03. gerade mal eine Eingangsuntersuchung und mit Glück vielleicht schon ein erstes Therapeutengespräch und sonst noch gar nichts von der Reha gehabt und denken schon an Ostern zu hause? Dann ist es ja vielleicht gar nicht so schlimm mit den Beschwerden und Sie denken, es ist wie ein Wellnessurlaub, bei dem man einfach geht, wenn einem danach ist? Den Daten nach ist Ihre Reha zunächst für drei Wochen bewilligt. Unter Umständen - und auch das hängt von den Ärzten vor Ort und der zuständigen DRV ab und natürlich auch von Ihren gesundheitlichen Einschränkungen- kann aber so ein Aufenthalt auch verlängert werden. Ob dies notwendig ist oder angestrebt wird, wird sich wohl im Laufe der nächsten Woche herauskristallisieren. Also rechtzeitig genug, um ggfs. doch pünktlich zu Ostern zuhause zu sein. Aber wenn Sie eben nicht einfach nur Wellness machen sondern ernsthaft von der Reha profitieren wollen, sollten Sie eher darüber nachdenken und ggfs. eher diese Möglichkeit der Verlängerung mit den Ärzten besprechen. Bedenken Sie, dass diese Maßnahme Ihnen bewilligt wurde, um die Gefährdung einer Erwerbsminderung möglichst zu verhindern. Wenn dies nicht möglich ist, die nachfolgenden Möglichkeiten (berufliche Reha, Erwerbsminderungsrente) bestmöglich 'auszuloten'. Ostern ist jedes Jahr, aber die nächste Reha würde Ihnen dann (wenn es nicht besondere andere Gründe gibt) frühestens nach vier Jahren wieder bewilligt werden. Dies alles nur mal so zur Gedankenanregung, entscheiden dürfen Sie das allein. Und in Absprache mit s.o. Wünsche Ihnen eine erfolgreiche Reha und alles Gute!
Sabine N.am 31.03.2021 | 22:16
Guten Abend an das Expertenteam, danke für Ihre Antwort. Nach Rücksprache mit dem Leistungsträger und mit meinem behandelnden Stationsarzt werde ich die REHA erfolgreich vorzeitig (Karfreitag) beenden, da während der Ostertage keine Therapien stattfinden und ich normalerweise am Dienstag (nach Ostermontag) die Heimreise angetreten hätte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026