Guten Tag Nina,
die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme ergibt sich üblicherweise aus den Bewilligungsbescheid. Vor Ort wird über das Ende einer Maßnahme entschieden. Eine vorzeitige Beendigung ist ein Abbruch.
Die unzureichende Betreuung, die unvollständige Nutzung der Einrichtung und auch das Fehlen von Anwendungen kann uns nur über Ihr Feedback zu der Rehabilitationseinrichtung erreichen und wir werden eine Stellungnahme zu den Vorwürfen einholen, um die Qualität der von uns belegten Einrichtungen zu sichern. Das wird Ihnen für die jetzige Situation nicht helfen.
Ein Abbruch kann Konsequenzen haben für einen weiteren Sozialleistungsbezug (Krankengeld / Arbeitslosengeld); daher ist eine Rücksprache mit den zuständigen Stellen notwendig.