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Experten-Antwort

Beendingung VOR ReHa vor Feiertagen

von Nina21.05.2026 | 13:23
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, meine Frau macht derzeit eine VOR ReHa, die am Dienstag nach Pfingsten endet (sie muss an diesem Tag um 07:30 Uhr auschecken). Sie hat daher darum gebeten, bereits am Sonntag früh nach Hause fahren zu können, da sie am Sonntag und Montag keinerlei Programm mehr haben wird (die Klinik stellt an diesen Tagen nur Zimmer und Verpflegung, alle Anwendungen und auch das Schwimmbad sind geschlossen) und wir auf eine Veranstaltung eingeladen sind. Die Ärzte vor Ort haben dies nun allerdings abgelehnt. Für uns stellt sich jetzt die Frage, inwieweit das VOR Programm damit "vorzeitig abgebrochen" würde, wenn sie dennoch nach Hause fahren würde- denn "Programm" gibt es an den beiden verbleibenden Tagen natürlich nicht. Und natürlich auch, ob und ggf. welche Konsequenzen sie tragen muss, sollte sie sich entscheiden, trotz fehlender Erlaubnis abzureisen. Falls uns hierzu jemand Hinweise geben kann, würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Nina,
die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme ergibt sich üblicherweise aus den Bewilligungsbescheid. Vor Ort wird über das Ende einer Maßnahme entschieden. Eine vorzeitige Beendigung ist ein Abbruch. 
Die unzureichende Betreuung, die unvollständige Nutzung der Einrichtung und auch das Fehlen von Anwendungen kann uns nur über Ihr Feedback zu der Rehabilitationseinrichtung erreichen und wir werden eine Stellungnahme zu den Vorwürfen einholen, um die Qualität der von uns belegten Einrichtungen zu sichern. Das wird Ihnen für die jetzige Situation nicht helfen.
Ein Abbruch kann Konsequenzen haben für einen weiteren Sozialleistungsbezug (Krankengeld / Arbeitslosengeld); daher ist eine Rücksprache mit den zuständigen Stellen notwendig.
 

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8 Antworten

Rehaam 21.05.2026 | 13:44
Eine Reha ist kein Gefängnisaufenthalt. Sollten Sie die Reha entgegen der Ärztempfehlung abbrechen, tragen Sie allerdings das alleinige Risiko des Unfallschutzes. Sollten Sie zu der Reha von der Krankenkasse aufgefordert sein, müssen Sie vor Abbruch das Einverständnis Ihrer Krankenkasse einholen. Weiterhin könnte sich der Abbruch negativ auf die Bewertung der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente auswirken, falls Sie diese anstreben und auch mit der Zahlung des Übergangsgeldes dürften Sie Probleme bekommen. Ihre Entscheidung!
Abbrucham 21.05.2026 | 13:59
Jede Klinik hat ihre eigenen Regeln. Sie kann dem vorzeigen Abbruch zustimmen, muss sie aber nicht. Da auch die finanzielle Lage kalkuliert werden muss, ist die Absage nachvollziehbar. Die Frage hätte bereits früher gestellt werden können. Bei Abbruch gegen ärztlichen Rat beachten Sie bitte, dass die Rückfahrt nicht unfallversichert sein wird. Außerdem kann es bei Bezug von Krankengeld zu Nachteilen kommen. Sollte das Dispositionsrecht ihrer Frau eingeschränkt sein, bitte vor Abreise Rücksprache halten. Auch bei Bezug von ALG I Nahtlosigkeit wäre das zu empfehlen.
Maxam 21.05.2026 | 14:35
Zitat von Abbruch anzeigenausblenden
Es stellt sich die Frage, ob es tatsächlich als "Abbruch" bezeichnet werden kann, wenn man an Sonn- und Feiertag genau vor Ende der Reha abreist, weil auch danach bis Ende der Reha gar keine Anwendungen mehr stattfinden. Es geht der Klinik doch hier offensichtlich nur um die Einnahmen von der Rentenversicherung für diese Tage und nicht um eine Rehabilitationsleitung.
Nachfrageam 21.05.2026 | 17:29
Was bitte ist eine "VOR ReHa"?! Ist dies ein Aufenthalt in einer Klinik, welcher der (darauf folgenden) Reha-Massnahme sozusagen - aus welchen Gründen auch immer - "vorgeschaltet" ist? Oder was genau ist darunter zu verstehen...
Maxam 21.05.2026 | 18:38
Zitat von Reha anzeigenausblenden
Na vielleicht wehrt sich ja mal jemand von den Versicherten medienwirksam dagegen, damit es endlich ein Ende hat, dass vor Weihnachten und an anderen Feiertagen nicht aus der Reha entlassen wird, sondern genau einen Tag danach morgens 7.30 Uhr, nur damit Reha-Einrichtungen für die Feiertage die Betten auf der Kosten der Rentenversicherungs-Beitragszahler abrechnen zu können.
Moritzam 21.05.2026 | 20:59
Eh ich jetzt alles vorbete, Sie sind ja schon groß, füttern Sie mal die allseits bekannte Suchmaschine mit :"Warum darf man an Feiertagen nicht eher aus der Reha"? Da kommt einiges an Gründen zusammen,organisatorisch, wie auch haftungstechnisch oder dem Rehahintergrund. Vielleicht wird es dann ja verständlicher🤷
Oh Mannam 22.05.2026 | 07:31
Zitat von Moritz anzeigenausblenden
@Max will das ja gar nicht verstehen. Solche Typen wollen doch nur durch Meinungsmache auffallen. Ist ihm hier ja auch gelungen, allerdings anders als er erwartet hat😂.
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