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Experten-Antwort

Beförderung zur Reha

von F.S. 07.07.2025 | 10:51
332 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Leider habe ich mir den Schienbeinkopf gebrochen. Den Fuß darf ich für mind. 6-8 Wochen nach OP nicht belasten. Vom Krankenhaus wurde eine Reha beantragt. Der Beginn der Reha ist knapp 6 Wochen nach der OP. Also darf ich auf keinen Fall mit dem kranken Fuß auftreten und mich nur mit Rollstuhl oder Krücken fortbewegen. Mein Mann hat zeitgleich mit mir leider eine Netzhautablösung bekommen, er sieht nicht richtig, darf 3 Monate kein Auto fahren usw. Ich kann nicht mit dem Zug oder öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen - wie komme ich am besten zur Reha. Ich weiß, dass ich Nachbarn usw. fragen kann, diese müssten extra Urlaub nehmen, das möchte ich nicht, da Sie mir schon jetzt so viel helfen. Gibt es in so einem Fall eine Möglichkeit, dass ein Arzt (Hausarzt oder Arzt vom Krankenhaus) eine andere Möglichkeit für mich hat. Mein Nervenkostüm ist gerade ziemlich dünn, darum bitte ich, nur freundliche :) Antworten zu geben. Vielen Dank für das Verständnis.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo F.S,

 

es tut uns sehr leid, was Sie gerade durchmachen- sowohl gesundheitlich, als auch familiär. Sie stehen mit Ihrer Situation nicht allein, und es gibt Lösungen, die Ihnen helfen können, zu Ihrer Reha-Maßnahme zu kommen, ohne auf die Hilfe Ihrer Nachbarn angewiesen zu sein.

 

Wenn Sie den Fuß nach der OP nicht belasten dürfen und keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, kann Ihr Hausarzt oder der Krankenhausarzt eine Krankenbeförderung ( zum Beispiel Taxi oder Rollstuhltransport ) zur Reha verordnen. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Sprechen Sie dafür mit Ihrem Arzt und Ihrer Kasse -so ist ein sicherer Transport zur Reha möglich, ohne dass Ihre Nachbarn einspringen müssen.

 

Falls Sie dennoch aus medizinischen Gründen eine Begleitperson benötigen, können auch für diese die Kosten übernommen werden, wenn Ihr Arzt dies entsprechend bescheinigt.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Rehaam 07.07.2025 | 10:55
Klären Sie so etwas mit Ihrem behandelnden Arzt und dem zuständigen Rententräger. Hier im Forum kann Ihnen da niemand helfen.
Deutsche Rentenversicherung
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