Hallo "Jur."
für die Durchführung der Befreiung zugunsten einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.
Die berufsständische Versorgungseinrichtung muss den Antrag durch Datenübertragung an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam