Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Befreiung als Selbständiger

von flohpapa01.06.2009 | 17:22
808 Ansichten
2 Antworten
Hallo, meine Frau hat einen kleinen Friseurladen. Diesen betreibt sie in Elternzeit auf 300 Euro Basis, damit sie über mich krankenversichert ist und keine Rentenbeiträge zahlen muß. Wir haben nun gehört, dass wenn man 18 Jahre in der Rente voll hat, kann man sich befreien lassen oder einen mindestbetrag zahlen. 1. Werden Kinder für die 18Jahre angerechnet? 2. Wie hoch ist der Mindestbetrag? 3. Wie werden Kinder angerechnet? 4. Wie ist dann die Einkommensgrenze aus sicht der Rentenversicherung und aus sicht der Krankenkasse? Ich weiß dass das viele Fragen sind und hoffe dass Ihr mir helfen könnt. Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.06.2009 | 15:19

Sollte Ihre Frau als Gewerbetreibende im Handwerksbetrieb selbständig tätig sein und 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen, kann sie sich gerne von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Versicherungsfreiheit muss beantragt werden. Die Befreiung würde unabhängig davon ausgesprochen, dass aktuell Geringfügigkeit vorliegt, weil es "praktikabel" ist.

Soweit für die selbst erzogenen Kinder Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung nach § 56 SGB VI angerechnet wurden, sind auch diese Monate mit zu berücksichtigen. Monate der Kindererziehung, die in der Zukunft liegen, können heute noch nicht beachtet werden.

Grundsätzlich werden für Kindererziehung bei Geburten ab 01.01.1992 je Kind 36 Monate Pflichtbeiträge ab Folgemonat der Geburt anerkannt, sofern die Kinder überwiegend durch den antragstellenden Elternteil erzogen wurden.

Einkommensgrenzen sind bei ausgesprochener Befreiung aus Sicht der Rentenversicherung nicht mehr zu beachten. Die Befreiung gilt nur in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung, nicht für die Krankenkasse. Die dort gültigen Einkommensgrenzen sind meines Wissens auch weiterhin zu beachten.

Grundsätzlich ist ein freiwilliger Mindestbeitrag möglich. Aktuell beläuft sich dieser auf 79,60 Euro. Ob er zum gewünschten oder gedachten Ergebnis führt, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel auch von der individuellen Erwerbsbiografie. Vereinbaren Sie zur Abklärung bitte einen Beratungstermin bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Region.

1 Antworten

Tschackaam 02.06.2009 | 14:36
grundsätzlich kann sich Ihre Frau nur von der Versicherungspflicht als Gewerbetreibende (Handwerkerin) befreien lassen, wenn Sie überhaupt der Versicherungspflicht unterliegt. Das ist jedoch bei einem Gewinn unter 400 EUR nicht der Fall. Ja, die Kindereziehungszeiten (soweit anrechenbar) zählen mit zu den 18 Jahren. Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Frau von der DRV angeschrieben wurde um genau dieses klären zu lassen. Schicken Sie einfach den V 010 zurück und tragen bei der Frage nach dem Einkommen ein, dass sie nicht mehr als 400 EUR Gewinn hat. Sie bekommen dann sowieso einen Bescheid. Vorerst keine VP, da geringfügig selbständig tätig. Sobald mehr als 400 EUR muss sich Ihre Frau dann wieder melden um evtl. die Befreiung zu beantragen. Eine freiwillige Versicherung kann sinnvoll sein (Mindestbeitrag) muss es aber nicht! Ich empfehle Ihnen daher dringend sich einfach an die zuständige Rentenversicherung zu wenden um das zu klären. MfG Tschacka p.s. im Rahmen der Prüfung der Versicherungspflicht wird auch die Kontenklärung durchgeführt. Somit auch die Kindererziehungszeiten und evtl. fehlende Schulzeiten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026