Hallo Peter Gems,
Sie sind am 02.August 1959 geboren. Ihre Regelaltersgrenze erreichen Sie mit 66 Jahren und 2 Monaten, also im Oktober 2025. Ab dem 01. November 2025 sind Sie von der Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit. Bis dahin müssen Sie weiterhin Beiträge zahlen, auch wenn Sie bereits Altersrente beziehen, auch bei 20 Stunden Arbeit pro Woche.
Bei weitergehenden Fragen zur Arbeitslosenversicherung und Beschäftigung im Rentenalter empfehlen wir Ihnen, sich bei der Bundesagentur für Arbeit beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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