Hallo drei sterne,
nein, eine solche Möglichkeit besteht nicht. Allein der Rentenbezug einer vorgezogenen Altersrente bewirkt weder die Rentenversicherungsfreiheit noch eine Berechtigung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
Erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze tritt bei Bezug einer Altersvollrente die Versicherungsfreiheit Kraft Gesetz ein. Auf diese Versicherungsfreiheit kann jedoch auch mittels Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet werden (§ 5 Abs. 4 SGB VI).
Eine vergleichbare Regelung (nur zur Versicherungsfreiheit) existiert auch für den Bereich der Arbeitslosenversicherung (§ 28 SGB III).