Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Befreiung GRV-Pflicht

von elmar09.10.2008 | 18:19
1203 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, bin handwerksmeister und mache mich zum 1.12.08 selbständig (kann mich befreien). GRV wünscht von mir in zukunft halber regelbeitrag. Jedoch bin ich der Meinung, dass ich spätestens in 3 Jahren vollen Beitrag zahlen muß. Stimmt das (Vom vollen Betrag war bisher keine Rede) Danke für die Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Elmar,

Sie können als Handwerker zwischen zwei, als sogenannter Junghandwerker zwischen drei Möglichkeiten der Beitragszahlung wählen.

1. Halber Regelbeitrag für Einsteiger

Nur innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie sich für den sogenannten halben Regelbeitrag entscheiden. Dieser beträgt im Jahre 2008 monatlich 247,26 Euro. Nach Ablauf der 3 Kalenderjahre würde automatisch auf den vollen Regelbeitrag umgestellt.

2. Regelbeitrag

Sie können ohne Rücksicht auf Ihr Arbeitseinkommen den vollen Regelbeitrag zahlen. Dieser beträgt im Jahr 2008 494,52 Euro.

3. Einkommensgerechter Beitrag

Selbständige können auch niedrigere oder höhere Beiträge als den halben oder vollen Regelbeitrag zahlen, wenn sie ein entsprechend abweichendes Arbeitseinkommen nachweisen. Grundlage der Beitragsberechnung ist Ihr Arbeitseinkommen. Darunter versteht man den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit laut Einkommensteuerrecht. Als Nachweis ist Ihr letzter Einkommensteuerbescheid maßgebend.

Liegt dieser nicht vor (z.B. bei Einsteigern) kann das jährliche Arbeitseinkommen auch geschätzt werden.

Eine Änderung der Beitragzahlung (halber oder voller Regelbeitrag oder einkommensgerechte Beiträge) ist grundsätzlich jederzeit möglich, allerdings immer nur für die Zukunft.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur möglich, wenn bereits für mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

2 Antworten

KSCam 09.10.2008 | 18:34
der halbe Regelbeitrag ist nur in den ersten 3 Kalenderjahren möglich. Dann würde der versicherungspflichtige Handwerker den Regelbeitrag zahlen. Alternativ einen auch einkommensgerechten Beitrag - aber wenn Sie ab dem 4. Jahr immer noch so wenig verdienen, dass der einkommensgerechte Beitrag geringer ist als der Regelbeitrag, dann bleiben Sie lieber Arbeitnehmer.... Nach 18 Jahren Pflichtversicherung können Sie sich befreien lassen und brauchen gar nichts zahlen, wenn Sie nicht wollen (sollten sich dann aber entsprechend privat absichern).
Elmaram 10.10.2008 | 11:56
Hallo Expertin, herzlichen dank für ihren beitrag, jetzt wird die sache wesentlich klarer für mich. mfg und schönes wochenende elmar
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026