Hallo, Jessica,
die anberaumte medizinische Reha hat u.a. den Zweck, einer gefährdeten Erwerbsfähigkeit entgegen zu wirken. Der Erfolg hängt im Einzelfall auch von einer gewissen Kontinuität in der Behandlung ab. Die Vorgehensweise bei den Durchführungskriterien legt der behandelnde Arzt in der Reha-Klinik fest. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit dem Verantwortlichen den Sachverhalt zu erörtern. Grds. wird in individuellen Fällen individuell entschieden. Es kann hier nicht beantwortet werden, ob eine Befreiung möglich ist. Sollte einer Befreiung definitiv nicht zugestimmt werden und ein Verschieben aufgrund des Studiums ausgeschlossen wird, werden Sie keine Alternative haben. Bedenken Sie, dass den Reha-Trägern Kosten entstehen, gerade, wenn Sie aus genannten Gründen nicht an der Reha teilnehmen. Wir sehen ohne die Entscheidung des Verantwortlichen nur ein Verschieben auf einen Zeitpunkt nach der Reise, auch wenn dadurch der Studienbeginn in Mitleidenschaft gezogen werden würde. Wir empfehlen Ihnen nochmals mit der Reha-Klinik in Kontakt zu treten und den Sachverhalt zu klären.