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Experten-Antwort

Befreiung Rentenversicherungspflicht

von Danielle12.07.2016 | 13:36
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4 Antworten

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Ich bin in der EM Rente und habe einen 450€ Minijob. Es wird auch darauf hinauslaufen, dass ich die EM Rente weiter bekomme. Nun hat mein Arbeitgeber mir ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in die Hand gedrückt und ich soll mir überlegen, ob ich das machen möchte oder nicht. Nun habe ich von der ganzen Materie null plan und frage erstmal hier so in den Raum: Macht es Sinn, wenn der Arbeitgeber noch die Pflichtbeiträge von eh wenig Verdienst in die Rentenversicherung zahlt, Habe ich da überhaupt was davon?? Oder ist das unrelevant? Kann ich das Formular ausfüllen, weil es für mich keinen Nachteil bringt? Danke im Voraus....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Danielle,

Sie sind derzeit in Ihrem 450 Euro-Job versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 15 % aus Ihrem Arbeitsentgelt; Sie zahlen die restlichen 3,7 % (Gesamtbeitrag = 18,7 % mal Arbeitsentgelt).

Damit erwerben Sie vollwertige Pflichtbeiträge, die zum Beispiel bei der Wartezeit von 45 Jahren für die Rente mit 63 berücksichtigt werden.

Sofern Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, müssen Sie Ihren Anteil am Beitrag nicht mehr zahlen. Allerdings erwerben Sie dann auch keine Pflichtbeiträge mehr.

Ob eine Befreiung für Sie sinnvoll ist, kann man nur unter Kenntnis Ihrer gesamten rentenrechtlichen Zeiten beurteilen. Da mir diese nicht bekannt sind, sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung beraten lassen.

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3 Antworten

Danielleam 13.07.2016 | 12:08
Das ist mir soweit schon klar. Aber ich habe die Erwerbsminderungsrente bereits. Die Zeiten sind erfüllt gewesen! Ich verdiene mir nur mit einem Minijob ( 2 Tage für 2, 5 Std ) etwas zur Rente dazu. Ich zahle auch selber keine Beiträge, sondern nur der Arbeitgeber! Macht es da Sinn noch Pflichtbeiträge vom Arbeitgeber zahlen zu lassen? Hat das eine Auswirkung auf die EM- Rente, die ich eh schon seit 2 Jahren bekomme?
Alleam 13.07.2016 | 14:51
Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung eines Minijobbers ist auf jeden Fall zu zahlen. Sie persönlich haben nichts davon, aber die Allgemeinheit, weil er im großen Topf landet.
W*lfgangam 13.07.2016 | 19:24
Zitat von Danielle anzeigenausblenden
Hallo Danielle, was passiert, wenn die EM-Rente ausläuft/eingestellt wir - und Sie dann doch wieder später erneut EM werden sollten? Richtig, Sie brauchen erneut 36 Monate Pflichtbeiträge im 'Rücken' nach dem nächsten EM-Fall. Allein dafür kann die/Ihre Pflichtversicherung aus dem Minijob nützlich sein. Wenn Sie allerdings - erwerbsfähig gesehen - bereits ein 'hoffnungsloser' Fall sind und eine Dauerrente bis zur Regelaltersgrenze prognostiziert worden ist, dann sparen Sie sich Ihren Anteil - geht immerhin um max. 16,65 EUR mtl. und hätte auf eine künftige Altersrente null Auswirkung. Gruß w.
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