Hallo Frau W.,
wenn Sie im ersten Minijob von der Versicherungsfreiheit befreit sind, werden Sie auch im zweiten Minijob von der Versicherungspflicht befreit, da Sie die ja parallel ausüben (2-monatige Überschneidung). Achten Sie jedoch, insbesondere wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, auf die Einhaltung der zulässigen Hinzuverdienstmöglichkeiten.