Hallo Tina,
zunächst muss im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht geprüft und festgestellt werde. Hierzu empfehlen wir Ihnen sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu wenden. Um den Sachverhalt aufzuklären wird man mit Ihnen den Vordruck V 020 aufnehmen. Die Sachbearbeitung wird dann die Versicherungspflicht prüfen. Bei festgestellter Versicherungspflicht müssen Sie dann jedes Jahr durch Ihren Einkommenssteuerbescheid den Bruttoreingewinn nachweisen. Versicherungspflicht tritt ein, wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze von 5400 Euro im Kalenderjahr überschreiten.
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