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Befreiung Schweigepflicht Gutachter

von Pauline15.05.2008 | 16:36
1387 Ansichten
7 Antworten
Ich bin zur Zeit im Verfahren zur Verlängerung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente. Gutachten mußten dieses Mal meine behandelnden Ärzte schreiben. Frage: Darf ein behandelnder Arzt in diesen Gutachten Aussagen aus früheren Behandlungsterminen, die nichts mit der Rente zu tun hatten WÖRTLICH zitieren auch zu den Themen " Ehe, Familie, Vermögensverhältnisse?? Und wenn er das getan hat, kann ich das Gutachten anfechten? Rechtsgrundlage?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.05.2008 | 16:56

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Hausarzt tatsächlich als Gutachter bestellt ist oder ob es sich nicht um die Abgabe eines Befundberichtes handelt. In diesem Fall müssen Sie im Antrag den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbunden haben. Dann kann er selbstverständlich alle - auch früheren -Befundunterlagen zitieren bzw. beifügen.

6 Antworten

maiam 15.05.2008 | 16:44
wer so dumme fragen stellt, sollte wieder arbeiten gehen müssen... mfg mai
Schadeam 15.05.2008 | 18:52
liebe Pauline, warum sollte Ihr Arzt seine teure Zeit damit verplempern Ihre familiäre Situation und Ihre Vermögensverhältnisse im Rentengutachten auszubreiten? Glauben Sie, dass das jemanden interessiert (wenns für die Erkrankung nicht wichtig ist)? Aber fragen Sie ihn doch einfach, was er geschrieben hat. Oder beantragen Sie Akteneinsicht. Wenn Sie die Rente bekommen, ist das Gutachten für Sie wohl OK, falls die Rente abgelehnt wird, haben Sie ja die Möglichkeit mit entsprechender Begründung Einspruch einzulegen - dazu brauchen Sie kein Gutachten anfechten. PS: es gibt natürlich auch Punkte im familiären Umfeld, die für eine Rentenentscheidung maßgebend sein können - und dann wäre es wichtig, dies im Bericht zu erwähnen. z.B: wenn jemand dadurch psychisch erkrankt, dass der Ehepartner zunächst das Familienvermögen auf den Kopf gehauen hat und anschließend den Partner mit dessen bestem Freund/Freundin verlassen hat....
Frank Morrisam 15.05.2008 | 19:44
Ihr behandelnder Arzt hat sicher kein GUTACHTEN im Auftrage der Rentenversicehrung erstellt , sondern " nur " einen ärztlichen Befundbericht. Das sind 2 völlig verschiedene Dinge. Bitte informieren Sie sich erst gründlich , bevor Sie ihrem Arzt hier etwas vorwerfen, was dann die weitere Behandlung und Zusammenarbeit zwischen Ihnen beiden, sagen wir mal " belastet " !! Und Ja natürlich darf er im Prinzip alles in den Befundbericht schreiben , was er s e i n e r Meinung nach für Ihre Erkrankungen und deren Bewertung für eine EM-Rente für erforderlich hält. Warum auch nicht ???
Hobbydoktoram 16.05.2008 | 07:12
...und es könnte ja auch sein, dass gerade diese von Ihnen genannten Aspekte sich auf das Krankheitsbild negativ auswirken - z. B. bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Das wäre dann ja auch in Ihrem Sinne....
Nixam 16.05.2008 | 10:32
Ich bin überzeugt davon, dass Ihr Hausarzt keine Angaben zu Vermögen oder anderen "intimen" Dingen aus Ihrer Seelenlandschaft gemacht hat, sofern Sie nicht für die Beschreibung Ihres "Seelenlebens" bei psychischen Erkrankungen/Therapien etc relevant sind, um die Schwere Ihres Leidens zu beschreiben, wegen diesem Sie aus psychischer Sicht eine gewissen Kränkung erlitten haben. Hier kann man schonmal eine kurze Beschreibung des familiären Umfelds abgeben. Wie weit man dabei gehen darf, überlassen Sie doch einfach Ihrem Arzt. Ich bin selbst in der Sachbearbeitung eines RV-Trägers tätig und mich - muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen - interessieren keine Vermögensverhältnisse oder sonstigen materiellen Dinge eines Versicherten. Wenn die von Ihrem Hausarzt im Befundbericht gemachten Angaben für die genauestmögliche Beschreibung Ihres Leidens förderlich sind, dann würde ich es an Ihrer Stelle einfach dabei bewenden lassen. Nix
xyzam 17.05.2008 | 21:41
" Ich bin selbst in der Sachbearbeitung eines RV-Trägers tätig und mich - muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen - interessieren keine Vermögensverhältnisse oder sonstigen materiellen Dinge eines Versicherten." Richtig, die gehen Sie auch gar nichts an, ebensowenig dürfen routinemäßig Arztberichte über Ihren Schreibtisch wandern. Was das Problem der Dame angeht, so sei jedermann/frau (PC) empfohlen darauf zu bestehen, daß der behandelnde Arzt bevor er seine Erkenntnisse weitergibt - gemäß § 203 StGB offenbart - das Schriftstück zur Genehmigung dem Patienten vorlegt. Wer pauschale Erklärungen, die die DRV nd andere Sozialleistungsträger routinemäßig abfordern, wozu sie nicht berechtigt sind, weil über die Rechtsfolgen und die Alternativen aufgeklärt werden muß, hat schlechte Karten. Also erst prüfen, was der "Onkel Doktor" schreiben will und dann den von der Schweigepflicht entbinden. Vertrauen ist gut, Kontrolle besser, insbesondere dann, wenn man es mit finanziell chronisch kranken Behörden und deren Ablegern zu tun bekommt.
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