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Befreiung von der RV-pflicht

von Guido11.08.2008 | 15:39
1126 Ansichten
7 Antworten

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Wenn ein Selbständiger nur einen Auftraggeber hat (Handelsmakler), kann er sich durch die Anstellung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Gilt dies auch, wenn der Angestellte ein Altersrentner ist ?

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Guido,

in dem von Ihnen geschilderten Fall handelt es sich zwar nicht um eine Befreiung von der Versicherungspflicht - das Ergebnis ist aber das von Ihnen gewünschte. Soweit ein Arbeitnehmer (oder mehrere zusammengerechnet) regelmäßig mehr als geringfügig beschäftigt wird, entfällt auch die Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 9 SGB VI, weil die dort geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies gilt im Übrigen auch, wenn ein Altersrentner (mehr als geringfügig) beschäftigt wird - die Versicherungsfreiheit wegen des Altersvollrentenbezugs spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Happy,

ich bin erst einmal nicht davon ausgegangen, dass Guido den Arbeitnehmer nur einstellt, um der Versicherungspflicht zu entkommen. Dass sich das kaum rechnen würde, da er diesen je mehr als geringfügig (also mit einem Entgelt > 400 €) beschäftigen muss, liegt auf der Hand. Der Altersvollrentner wäre im Übrigen auch versicherungsfrei, so dass nur der Arbeitgeber (also Guido) den hälftigen Beitragsanteil zahlen müsste...

Ein Hinweis an Guido sei hier aber noch gestattet: Soweit der Altersrentner eine vorgezogene Altersrente (vor dem 65. Lebensjahr) bezieht, muss er entsprechende Hinzuverdienstgrenzen einhalten (für die Vollrente 400 €!). Überschreitet er diese Grenze, besteht nur noch ein Anspruch auf eine Teilrente. Dies hat nicht nur eine Rentenminderung zur Folge, sondern auch den Wegfall der Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung. Der Rentner wird dann "ganz normal" versicherungspflichtig...

Moderation · 3Ihre Vorsorge

@Happy,

sicher kein ganz unberechtigter Einwand - dann haben Ihn wir jetzt hoffentlich ausreichend darauf hingewiesen... ;-)

4 Antworten

Happyam 11.08.2008 | 16:33
yeap, wenn der Handelsmakler einen Beschäftigten einstellt der mehr als 400,-€ verdient ist er "raus". Einen Rentner? Dann aber nur, wenn dieser auch mehr als 400 ,-€ kassiert, damit dieser auch der Sozialversicherungspflicht unterliegt und ob das für den Rentner dann so lukrativ ist? MfG Happy
Happyam 11.08.2008 | 16:35
ach noch was... bevor der Handelsmakler diesen Schritt wählt, sollte natürlich auch klar sein, dass der Arbeitnehmer ansprechendes Gehalt bezieht! Also nehmen wir mal an der Handelsmakler zahlt den Regelbeitrag (so knapp 500,-€) im Monat für seine Rentenversicherung. Das bringt nicht viel, aber immerhin ist er versichert mit allen Vorteilen die die gesetzliche RV bringt. Wenn er nun raus ist, dann zahlt er z.B. 450,- für einen Arbeitnehmer und hat selbst keine gesetzlichen Beiträge mehr. Wo hat er denn dann wirklich gespart??? MfG Happy
Happyam 11.08.2008 | 17:02
genau, das genügt! Schönen Feierabend... Happy
Happyam 11.08.2008 | 16:55
klar, das mit dem Altersvollrentner (65 und älter)hab ich doch auch so gemeint. Ich weiß nur nicht, ob das dem Guido so klar war? MfG Happy
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