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Befreiung von der Versicherungspflicht

von Rainer29.01.2009 | 09:13
934 Ansichten
4 Antworten
Ich bin seit knapp 3 Jahren selbständig und versicherungspflichtig.Ich habe mich für 3 Jahre von der Rentenersicherungspflicht befreien lassen. Ich habe hohe Kredite zu bedienen und die schlechte Auftraglage und Zahlungsmoral ermöglicht mir kaum ein Einkommen. Wie soll ich mich verhalten, wenn die 3 versicherungsfreien Jahre um sind und ich das Geld (Wieviel eigentlich?) für die Rentenbeiträge nicht aufbringen kann?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 29.01.2009 | 13:14

Hallo Rainer,

eine Versichrungspflicht bzw. Beitragspflicht bei arbeitnehmerähnlichen Selbständigen besteht, sofern das regelmäßige Arbeitseinkommen 400 Euro im Monat übersteigt. Liegt Ihr Arbeitseinkommen unter 400 Euro monatlich, sind Sie für diesen Zeitraum kraft Gesetzes versicherungsfrei.

Moderatoren-Antwortam 29.01.2009 | 15:03

Hallo Rainer,

die gesetzlichen Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit gelten für alle von der Versicherungspflicht erfaßten selbständig Tätigen.

2 Antworten

Keith Moonam 29.01.2009 | 11:27
Wenn Ihre Einkünfte (= Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit) 400,00 EUR monatlich nicht übersteigen, dann handelt es sich lediglich in der Regel um eine geringfügige selbständige Tätigkeit, für die keine Beiträge zu entrichten sind. Wie hoch ist der der zuletzt durch das Finanzamt festgestellte Gewinn?
Raineram 29.01.2009 | 12:15
Der Gewinn lag bei ca. 4000€/a. Gilt die Versicherungsfreiheit auch für Handwerker?
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