Guten Morgen,
so wie Sie Ihren Fall schildern, dürfte sich eine zusätzliche Pflichtbeitragszahlung aus der geringfügen Beschäftigung nicht rentensteigernd auswirken.
Eine rechssichere Auskunft kann Ihnen aber nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger geben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wie alt sind Sie denn?
Sofern der Minijob parallel zu einer in der EM Rente anerkannten Zurechnungszeit liegt, wird sich das kaum auf die späötere ARE auswirken.
Sind Sie noch relativ jung, ist auch schwer zu prognostizieren wie sich die Gesetzgebung entwickelt bis Sie frühestens mit 62 die Altersgrenzen erreichen.
Sind Sie hingegen schon im Bereich 60 plus und planen den Minijob langfristig zu machen, könnten sich Beiträge nach Ende der Zurechnungszeit oder gar nach dem regelalter durchaus lohnen.
???
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