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Experten-Antwort

Befreiung von der Versicherungspflicht bei Minijob unter EM-Rente

von Carsten26.02.2022 | 13:35
186 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag liebe Forumsmitglieder! Ich fange in Kürze einen Minijob an. Ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente - unbefristet. Der Arbeitgeber möchte jetzt wissen, ob ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen möchte. Macht es einen Sinn im Rahmen eines Minijobs in die Rentenversicherung einzuzahlen? Geht das überhaupt wenn ich bereits eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalte? Wenn ja, würden diese Beiträge nur der Altersrente angerechnet? Ich habe jetzt nur ein Formular vom Arbeitgeber erhalten und muss es jetzt ausfüllen. Bin mir etwas unsicher. Über euer Wissen würde ich mich sehr freuen. Grüße Carsten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2022 | 06:50

Guten Morgen,

so wie Sie Ihren Fall schildern, dürfte sich eine zusätzliche Pflichtbeitragszahlung aus der geringfügen Beschäftigung nicht rentensteigernd auswirken.

Eine rechssichere Auskunft kann Ihnen aber nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger geben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 26.02.2022 | 13:55
Wie alt sind Sie denn? Sofern der Minijob parallel zu einer in der EM Rente anerkannten Zurechnungszeit liegt, wird sich das kaum auf die späötere ARE auswirken. Sind Sie noch relativ jung, ist auch schwer zu prognostizieren wie sich die Gesetzgebung entwickelt bis Sie frühestens mit 62 die Altersgrenzen erreichen. Sind Sie hingegen schon im Bereich 60 plus und planen den Minijob langfristig zu machen, könnten sich Beiträge nach Ende der Zurechnungszeit oder gar nach dem regelalter durchaus lohnen. ???
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