Hallo Jack,
auf die Erwerbsminderungsrente hat eine parallel liegende Elternzeit keinen Einfluss. Auch ein evtl. gezahltes Elterngeld wird nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Zu möglichen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis können wir hier im Forum der Rentenversicherung keine Aussagen machen.