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befristet oder unbefristete Rente

von Sigrid02.11.2008 | 22:11
1441 Ansichten
8 Antworten
Hallo, kann es sein daß man bei befristeter Rente mehr Geld bekommt als bei unbefristeter.Habe eine Bekannte getroffen sie hat mir gesagt bei ihr hätte es 400 Euro ausgemacht. Kann das sein? Sigrid

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.11.2008 | 12:44

Alleine daraus, dass eine EM-Rente befristet oder unbefristet gezahlt wird ergibt sich keine Auswirkung auf die Höhe der monatlichen Rente

7 Antworten

Schiko.am 02.11.2008 | 22:32
Lügen haben kurze beine,hauptsache man kann noch gehen. Lassen sie sich dies doch beweisen. MfG.
Chrisam 03.11.2008 | 06:23
Lediglich beim Beginn der Rente (in den ersten 6 Monaten) sind die Beträge unterschiedlich. Befristete Rente in der Zeit = 0,-€. Wenn die Rente dann 400,-€ beträgt, stimmt die Behauptung zumindest in den ersten Monaten...... Ansonsten völlig falsche Aussage.
oder...am 03.11.2008 | 07:59
Oder wenn die befristete Rente eine volle EM-Rente war und die unbefritstete war ein teilweise EM-Rente...
Mephistoam 03.11.2008 | 08:27
Lassen Sie sich bitte durch die wenig qualifizierten Kommentare von Schiko. nicht beirren, und warten Sie auf die Expertenantwort.
Laraam 03.11.2008 | 09:51
Der Schreiber Mephisto disqualifiziert sich hiermit.
Sigridam 03.11.2008 | 12:58
Vielen Dank für die Antworten. Habe ich mir auch gedacht daß es da keinen Unterschied gibt.Vielleicht ist diese Bekannte in normale Altersrente gekommen aber daß das so viel ausmachen soll? Liebe Grüße Sigrid
miaam 04.11.2008 | 12:46
Hallo Sigrid, ich kann mir schon vorstellen, wie diese Differenz zustande kommt (vgl. auch Beitrag von "oder..."): Ziemlich häufig kommt es vor, dass eine Person auf Dauer nur teilweise erwerbsgemindert ist und gleichzeitig aber für eine bestimmte Zeit auch voll erwerbsgemindert. Dann besteht gleichzeitig der Anspruch auf Rente wegen voller EM und auf Rente wegen teilweiser EM und die höhere von beiden wird gezahlt. Die befristete Rente wegen voller EM wird jedoch immer erst ab dem 7. Monat gezahlt - die ersten 6 Monate besteht nur Anspruch auf die teilweise EM-Rente. Und da die Rente wegen voller EM natürlich höher ist (in der Regel doppelt so hoch), kommt es ab dem 7. Monat quasi beim Wechsel von der unbefristeten (teilweisen EM-) zur befristeten (vollen EM)-Rente zur Erhöhung und das kann ohne weiteres 400 Euro ausmachen....
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