Hallo silkedd,
Renten wegen Erwerbsminderung sind grundsätzlich zu befristen. Die Zahlung einer Dauerrente kann nur ausnahmsweise erfolgen, wenn aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Befristungen können wiederholt ausgesprochen werden, allerdings nur für längstens 9 Jahre. Ausgenommen sind Renten die von der allgemeinen Arbeitsmarktlage abhängen, diese sind immer zu befristen.