Hallo Paul,
wie bereits schon beschrieben wurde, sollten Sie einen Antrag auf Weitergewährung stellen, mit dem Hinweis, dass Sie eine Arbeitsaufnahme planen und ab wann. Damit sind Sie dann auch der Benachrichtungspflicht dem Rentenversicherungsträger gegenüber nachgekommen.
Ob dann ein weiterer Rentenanspruch über die zeitliche Befristung hinaus besteht, teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt und eine Kürzung der möglichen Rente aufgrund von Hinzuverdienst eintritt, kann erst daraufhin geprüft werden.
Sie können sich hierzu auch durch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen.
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