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Experten-Antwort

Befristete EM-Rente früher beenden?

von Paul05.05.2021 | 13:06
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5 Antworten
Zunächst ein Hallo in die Runde und ein Dankeschön, falls sich jemand meiner Frage annimmt. Vermutlich ist mein Anliegen eher untypisch, aber ich würde gerne wissen ob und wie man eine befristete EM-Rente vorzeitig beenden kann bzw. ob das überhaupt sinnvoll ist. Folgender Status: Ich beziehe seit 2007 eine EM-Rente, die voll gewährt wurde obwohl ich lt. Gutachten nur eine halbe EM-Rente bekommen würde. Begründung war damals, dass der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen galt . Ich bin Jahrgang 76 und die Rente wurde immer 3 Jahre weiter gewährt und dann neu beantragt. Nun hat sich in den letzten Jahren mein Gesundheitszustand deutlich gebessert, so dass ich zusammen mit meinen Ärzten überlegt habe die EM-Rente zu "beenden" und zunächst wieder anfange zu arbeiten (stundenmäßig erst mal langsam angehen). Dabei stünde ein Wechsel des Arbeitgebers an, aber das ist nochmal ein anderes Thema. Ich weiß, dass ich ein gewisses Risiko eingehe, aber ich möchte noch ein paar Jahre in die Rentenkasse einzahlen und natürlich auch mehr Geld am Monatsende zur Verfügung haben. Nun ist es so, dass meine Arbeit im pädagogischen Bereich stattfindet und ich mich mit dem Arbeitsstart gerne am Schuljahr orientieren würde. Meine Rente läuft Ende September aus, aber "sinnvoll" wäre für mich ein Berufsstart Anfang August oder September. Lange Geschichte kurz: ist es generell überhaupt möglich eine befristete EM-Rente vorzeitig zu beenden oder legt man sich selbst dadurch irgendwelche Steine in den Weg? Danke und Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.05.2021 | 16:09

Hallo Paul,

wie bereits schon beschrieben wurde, sollten Sie einen Antrag auf Weitergewährung stellen, mit dem Hinweis, dass Sie eine Arbeitsaufnahme planen und ab wann. Damit sind Sie dann auch der Benachrichtungspflicht dem Rentenversicherungsträger gegenüber nachgekommen.

Ob dann ein weiterer Rentenanspruch über die zeitliche Befristung hinaus besteht, teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt und eine Kürzung der möglichen Rente aufgrund von Hinzuverdienst eintritt, kann erst daraufhin geprüft werden.

Sie können sich hierzu auch durch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen.

4 Antworten

Siehe hieram 05.05.2021 | 15:00
Hallo Paul, wenn Sie eine volle EM-Rente aufgrund des (damals - und auch weiterhin?) verschlossenen Arbeitsmarktes erhalten, dann haben Sie üblicherweise 'darin enthalten' einen Anspruch auf teilweise EM-Rente (aus gesundheitlichen Gründen). Es scheint also nicht sinnvoll, wenn Sie auf eine weitere Bewilligung verzichten, in dem Sie z.B. keinen weiteren Antrag stellen). Auch mit einer vollen EM-Rente dürfen Sie hinzuverdienen (maximal 6.300,00 EUR/Jahr). Wenn Sie darüber hinaus verdienen, würde überprüft, ob und in welcher Höhe dieser Hinzuverdienst Ihre Rente kürzt. Hierzu finden Sie auch jeweils Hinweise in den Ihnen vorliegenden Rentenbescheiden. Ebenso auch, dass Sie eine Arbeitsaufnahm der DRV mitteilen müssten. Sie sollten also den Weiterbewilligungsantrag stellen. Und wenn sich dann zum Schuljahresbeginn tatsächlich eine reale Arbeitsstelle konkretisiert, dies Ihrer zuständigen DRV mitteilen. Sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen weiter vorliegen (Anspruch auf halbe EM-Rente) könnten Sie dann ja zusätzlich zu dieser (deutlich?) mehr verdienen, als die 6.300,00 EUR, verlieren Ihren Rentenanspruch aber nicht komplett (*lass mal was sein, die Schüler nerven, nach 3 Monaten Probezeit ist schon wieder Schluss...*). Sie können sich auch vor Arbeitsaufnahme dann noch mal konkret von Ihrer zuständigen DRV persönlich (telefonisch) beraten lassen. Alles Gute und viel Erfolg!
W°lfgangam 05.05.2021 | 14:58
Hallo Paul, keine Rente beinhaltet ein Arbeitsverbot. Bei einer zeitlich befristeten EM-Rente endet diese mit Anlauf des Bewilligungszeitraums ...oder der Einstellung wegen der nicht mehr bestehenden Erwerbsminderung/hier unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes und oder eines zu hohen Hinzuverdienstes *) (was nur zu einem Ruhen der Rente führt, wenn weiter EM besteht). Die Aufnahme einer Beschäftigung vor Ende der Rente ist der DRV anzuzeigen, was Sie beabsichtigen, was Sie hinzuverdienen werden. Es ist ja nicht gesagt, dass Ihr Plan aufgeht und unter Rentengesichtspunkten wieder voll erwerbsfähig werden ... Mein Rat wäre: versuchen Sie wieder voll/teilweise die Beschäftigung aufzunehmen, aber beantragen Sie jetzt schon die Weiterzahlung der EM-Rente. Im Vordruck R0215 können Sie sich dazu auslassen, wie Sie Ihre Zukunft sehen. Wenn der Plan in die Hose geht, haben Sie zumindest mal dafür gesorgt, das Sie fristmäßig/rechtzeitig im Weiterbewilligungsverfahren sind. *) → Hinzuverdienst ü6.300 € Das kann in der Restlaufzeit er befristeten EM-Rente dazu führen, dass die volle EM-Rente nachträglich nur als Teilrente zu zahlen wäre und entsprechende Rückforderungen für alle Monate in 2021 erfolgen. Etwas sehr speziell die ganze Konstellation, da es hier nur um 'Optionen' geht und keine unabdingbaren Fakten vorliegen ;-) Gruß w.
Paulam 05.05.2021 | 15:18
Vielen Dank für die beiden Hinweise. Insofern bin ich schon mal deutlich schlauer, weil ich gar nicht auf dem Schirm hatte, dass "Arbeit" und EM-Rente in einem gewissen Umfang ja auch zusammen geht bzw. dass ich auch mit einer weiteren Bewilligung viele Optionen habe. Ich habe mir nun zunächst einen Termin beim Sozialverband geben lassen, die kennen meinen Fall und haben mich bei den Anträgen bisher unterstützt. Muss mich tatsächlich mehr mit der Materie auseinander setzten bevor ich irgendetwas Unüberlegtes mache ;) Viele Grüße
Paulam 05.05.2021 | 21:46
Danke auch Ihnen. Ich werde zusätzlich natürlich auch einen Termin zur Beratung der DRV vereinbaren. Viele Grüße
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