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Experten-Antwort

Befristete EM-Rente, vorzeitige Schwerbehindertenrente

von Leo28.04.2020 | 10:27
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3 Antworten

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Hallo, bekomme seit August 2019 eine befristete EM-Rente bis Juli 2020. Ich würde gerne mit 61,5 Jahren zum 01.01.2023 in vorzeitige (60 %)Schwerbehindertenrente gehen. Was ist wenn bis dahin die EM-Rente weiterläuft, was bekomme ich an vorzeitiger Schwerbehindertenrente? Und was bekomme ich wenn die EM-Rente nicht weitergewährt wird und ich trotzdem die vorzeitige Schwerbehindertenrente am 01.01.2023 möchte. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Sie erhalten eine Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Rentenabschlag von 10,8 Prozent. Bei einer nahtlosen Weiterzahlung der Altersrente an die Rente wegen verminderter Erwerbsminderung, wird die Altersrente aufgrund des Besitzschutzes mindestens in der bisherigen Höhe weitergezahlt. In der Regel wird sich keine Rentenerhöhung ergeben, da nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung keine weiteren wesentlichen Beitragszeiten zurückgelegt wurden.

2. Bei einem Wegfall der Rente wegen Erwerbsminderung im Juli 2020 und einem Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ab dem 01.01.2023 findet die Besitzschutzregelung des § 88 SGB VI keine Anwendung, weil die Nachfolgerente nicht innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende der Vorrente beginnt.

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2 Antworten

Dagmaram 28.04.2020 | 10:39
Zu Frage 1: Den Antrag AR für Schwerbehinderte ca. 3 Monate vorher stellen (verkürzter Rentenantrag R0110). Zu Frage 2: Sollte Deine EMR nicht mehr weiter gewährt werden, dann bleibt nur noch die BfA oder Harz 4. Aber ich kenne nur viele, wer einmal weit die 50 überschritten hat und bereits eine EMR bezieht, wird garantiert eine Verlängerung bekommen.
Dagmaram 28.04.2020 | 10:45
Ergänzung: Wegen Besitzschutz wird sich die Rente im Grunde genommen nicht ändern.
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