Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Befristete EM, wie gehts weiter??

von Petra Schwarm22.02.2014 | 19:30
1633 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe jetzt von der RV Bescheid bekommen das ich die volle EM Rente von 2011 bis Ende 2014 bewilligt bekommen habe.jetzt meine Frage: was ist wenn durch Medikamente sich der Zustand verbessert hat, können sie mir die EM Rente wieder weg nehmen?? Ich habe COPD, ein großflächiges Lungenemphysem und Rheuma. Ich bekomme jetzt Medikamente für die Lunge, wodurch es mir dann etwas besser geht. Heilbar ist das ja nicht mehr. Kann mir jemand was dazu sagen?? Lg Petra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra Schwarm,

bitte stellen Sie zum Ende der Befristung einen Antrag auf Verlängerung der EM-Rente. Im Rahmen der Überprüfung, ob eine Weitergewährung möglich ist, wird man Ihren aktuellen Gesundheitszustand neu würdigen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Elliam 22.02.2014 | 19:54
Hallo Petra, es ist möglich, dass Sie die Rente nicht weitergewährt bekommen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand soweit bessert, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Dann würde keine volle EM mehr vorliegen. Allerdings können wir im Forum nicht darüber urteilen, was das bei Ihren Erkrankungen bedeutet. Darüber wird der Sozialmedizinische Dienst der RV entscheiden. Machen Sie sich keine Sorgen. Wenn Sie den Antrag zur Weiterzahlung erhalten, füllen Sie diesen aus und warten ab, was entschieden wird.
Sachbearbeiter Wiedereingliederungam 22.02.2014 | 21:17
Da man Ihre Rente nur bis zum Jahresende befristet hat, hält der sozialmedizinische Dienst der DRV offenbar eine Besserung für wahrscheinlich. Beantworten Sie die Fragen in Ihrem Fortzahlungsantrag wahrheitsgemäß und warten Sie ab. Mehr können Sie momentan nicht tun!
XYam 23.02.2014 | 11:08
EM Renten werden grundsätzlich nur befristet. 3x3Jahre maximal, dann unbefristet. Der med. Dienst hält es theoretisch fast immer für möglich, daß eine Besserung eintreten könnte ,egal wie unrealistisch dies auch sein mag. Theoretich kann es ja sein, daß in einem Jahr ein Medikament entwickelt wird , daß die COPD stoppt und sogar Besserungen bewirkt. Wie gesagt, theoretich. ( diese Praxis entspricht dem Wunsch unserer Gesetzgeber)
R. Fischeram 23.02.2014 | 13:00
Hallo XY, das stimmt nicht, das die EWR grundsätzlich nur befristet gewährt wird. Ich habe sofort eine UNBEFRISTETE bekommen. Ich habe Morbus Bechterew. Trotzdem denke ich, das ich auch vom RV überprüft werde, zumal ich einen kleinen Minijob habe (1 Std. Nachts). LG von R. Fischer
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026