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Experten-Antwort

Befristete EMR Rente bewilligt nur für wenige Monate

von JO29.08.2024 | 17:34
569 Ansichten
7 Antworten
Hallo , kurze Erklärung der Situation. Im Krankenstand seit 8/22 , Reha beantragt und zuerst bewilligt bekommen , nachdem 2 Kliniken abgesagt haben (nachdem sie meine Befunde gelesen haben und keine Aussicht auf Besserung sahen ) musste ich 03/24 zum Gutachter der DRV. Ich bekam dann denn Bescheid das die DRV die Bewilligung der Reha zurückzieht da auch die Gutachterin der DRV und der sozialmedizinische Dienst keine Besserung oder Wiederherstellung meiner Erwerbsfähigkeit für möglich hält. Ich sollte einen EMR Antrag stellen , dies habe ich gemacht und bekam heute das Ergebnis. Es wurde mir eine volle EMR zugesprochen allerdings nur für wenige Monate , sprich für den Zeitraum vom 01.10.24 bis 30.06.25 Es wurde darauf hingewiesen das man bei weiteren Bestehen der Erwerbsunfähigkeit rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen kann, möglichst bereits 5-6 Monate vor Ablauf des jetzt genehmigten Zeitpunkts. Das heißt ja in der Praxis das ich bereits 12 Wochen nach dem Beginn meiner EMR bereits schon wieder einen neuen Antrag stellen muss. Ich persönlich kann diese Logik zwar nicht nachvollziehen aber es ist wie es ist . Meine Frage : Macht es eher Sinn einen Widerspruch gegen den sehr kurz befristeten EMR Bescheid zu stellen um einen längeren Zeitraum zu erhalten ? Oder ist es der bessere Weg tatsächlich 3 Monate nach Beginn der EMR einen Antrag auf Verlängerung zu stellen ? PS: Das EMR Renten oft auf 2 oder 3 Jahre Jahre befristet gegeben werden ist mir bekannt aber nur für ein paar Monate war mir neu. Danke für eure Rückantworten bzw. Meinungen diesbezüglich

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.08.2024 | 09:57

Hallo JO,

 

ob Sie Widerspruch einreichen möchten oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Falls der Widerspruch erfolglos wäre, müssten Sie dann aber noch den Weiterbewilligungsantrag stellen. Nur den Weiterbewilligungsantrag zu stellen wäre somit ggfs. mit weniger Aufwand verbunden.

 

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!

6 Antworten

Lesen und verstehenam 29.08.2024 | 17:47
Einfach mal den Bescheid richtig lesen! Und ja, Antrag auf Verlängerung stellen.
Maxam 29.08.2024 | 19:10
Drei Jahre sind lediglich das Maximum des befristeten Zeitraums, es geht aber auch kürzer. Sie könnten natürlich beim Rententräger nachfragen, warum die Bewilligung nur für so kurze Zeit erfolgt ist, eigentlich ist das eher der Fall, wenn die DRV davon ausgeht, daß die Erwerbsminderung behebbar erscheint. Ansonsten ja, es ist wie es ist, einfach zur gegebenen Zeit einen Verlängerungsantrag stellen.
KSCam 29.08.2024 | 19:36
Stellen Sie im Januar den Verlägerungsantrag. M.E. Verschwenden Sie mit einem Widerspruch lediglich Zeit ohne Nutzen davon zu haben. Ihre Entscheidung.
Klaroam 30.08.2024 | 06:55
In den allermeisten Fällen wird die Verlängerung der EMR genehmigt. Sie haben jetzt ein Fuss in der Tür. Immer schön zum Arzt gehen, so dass dieser Befunde ausstellen kann. Widerspruch macht keinen Sinn, das Verfahren ist wahrscheinlich noch nichtmal durch bevor die EMR verlängert wird.
Bingoam 30.08.2024 | 10:57
Klaro schrieb

In den allermeisten Fällen wird die Verlängerung der EMR genehmigt. Sie haben jetzt ein Fuss in der Tür. Immer schön zum Arzt gehen, so dass dieser Befunde ausstellen kann.

Widerspruch macht keinen Sinn, das Verfahren ist wahrscheinlich noch nichtmal durch bevor die EMR verlängert wird.

Regelmäßig zum (Fach)Arzt gehen reicht sogesehen nicht, diese müssen schliesslich durch Befundberichte dokumentieren, dass bei der jeweiligen Erkrankung keine Besserung eingetreten ist. Da spielt die (hohe) Anzahl der Arztbesuche nicht die wesentliche die Rolle, sondern das, was die schreiben. Laut Statistik werden 95% der befristeten EM-Renten weiterbewilligt, 0,5% der unbefristeten werden aberkannt. Diese Statistik bringt aber niemandem was, weil man ganz einfach nicht weis, zu welcher Prozentgruppe man gehört. Sie dient vielleicht einer leichten Nervenentspannung, mehr aber nicht.
antwortam 02.09.2024 | 05:25
Meine erste EM Rente wurde für 6 Monate bewilligt, darauf rief ich bei der Sachbearbeitung an und fragte ob ich direkt einen Verlängerungsantrag stellen oder Widerspruch einlegen soll, ich sagte am besten letzteres weil so sehe ich was der Sozialmediz.Dienst empfohlen hat, da ich nicht glaube das dieser nur 6 Monate schrieb, wäre ja Unsinn bei meinem Krankheitsbild und ich dann direkt einen Verl-antrag stellen müsste-zumal der Gutachter mir was anders sagte, ferner alle Befunde aktuell sind von der Reha, dem MDK Gutachter, dem Gutachter von der DRV und meinen Ärtzten, Frischer ginge es nicht. Wurde zusätzlich vorzeitig AU aus der Reha entlassen. Ich sollte es dann so per Mail Schreiben, um es abzukürzen, es dauerte nicht lange glaub waren 2-3 Tage und man machte die 2 Jahre voll, das wurde übrigens auch so vom Gutachter und dem Sozialm.Dienst empfohlen, das sah ich aber erst Jahre später als ich mal Akteneinsicht beantragte. Bei mir hat man die vollen 9 Jahre voll genutzt. 1.Antrag 6 Monate Rente, kurz vorher in Reha ( AU entlassen ) danach Gutachter vom MDK ( nun MD ) der die AU Dauerhaft bestätigte, zusätzlich nochmal Gutachter der DRV der 2 Jahre empfahl. War also beim Erstantrag ein Marathon, was mir Nervlich ziemlich zusetzte. 2.Das was ich oben beschrieb 1,5 Jahre auf die 6 Monate drauf. 3.Verlängerungsantrag 2 Jahre. Wieder Gutachter, der 3 Jahre empfahl 4.Verlängerungsantrag 3 Jahre. Wieder Gutachter, der unbefristet empfahl 5.Verlängerungsantrag 2 Jahre. Wieder Gutachter, der unbefristet empfahl wie auch der interne Sozialm.Dienst. 6.Verlängerungsantrag unbefristet ohne Gutachter. Das obwohl sich im laufe der Jahre alles nachweislich verschlimmerte, heute sitze ich im Rollstuhl und bin ein Pflegefall, ich mach der DRV keinen Vorwurf bevor es falsch verstanden wird, ich find es gut wenn alles Regelmässig genauer geprüft wird, müsste bei jedem so sein. Wollte dem Fragesteller nur mal erläutern das es sowas tatsächlich gibt und einen weg zeigen wie es auch laufen kann, dieses auch nicht wenige betrifft, wie man in anderen Foren lesen kann.
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