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Experten-Antwort

Befristete EMR und Kleingewerbe als Influencer

von Siemerl06.11.2023 | 14:57
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe aktuell eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Nun ist meine Frage: Ich würde gerne ein Kleingewerbe anmelden, da ich als kleiner Influencer Produkte zugeschickt bekomme, für die ich jediglich Bilder mache und einen kleinen Text dazu schreibe. Wie ist der genaue Ablauf, muss ich erst die Rentenversicherung um Erlaubnis fragen ob ich dies machen darf? Und kann sich das negativ auf meine befristete Erwerbsminderungsrente auswirken? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Siemerl,

der Antwort von @Abschläge ist nichts hinzuzufügen.

 

 

 

 

 

 

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1 Antworten

Abschlägeam 06.11.2023 | 15:20
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie erst die zuständige DRV um Erlaubnis fragen. Geben Sie dabei das voraussichtliche Einkommen (Einnahmen minus Ausgaben = steuerpflichtiger Gewinn) ebenso mit an wie vor allem auch die voraussichtliche Arbeitszeit und was sie da so an 'körperlichem Einsatz' leisten (also Art der Tätigkeit) Achten Sie darauf, dass Sie täglich UNTER drei Stunden und wöchentlich UNTER 15 Stunden bleiben sollten. Vom Verdienst her haben Sie einen recht großen Spielraum, denn das dürfen im Jahr (2023) 17.283,75 EUR brutto (Gewinn s.o.) sein, ohne dass es die EM-Rente mindern würde. Und achten Sie darauf, dass Sie es von vornherein beim Finanzamt als 'Nebentätigkeit' anmelden ('hauptberuflich' sind Sie Rentner), sonst schlägt die Krankenkasse gleich voll mit zu > also auch dort noch erkundigen!!
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