Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Befristete Erwerbsminderungsrente

von Klaudia Winkler19.10.2020 | 10:02
234 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Expertenteam! Ich würde gerne wissen, wann die befristete Erwerbsminderungsrente in die unbefristete umgewandelt wird? Ich bekomme seit 2014 rückwirkend ab 2013 Rente bis 2016, dann Verlängerung bis 2018 und die wurde gerade erst wieder für 3 weitere Jahre verlängert. an meinem Gesundszustand wird sich wohl nichts mehr ändern. Über eine antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im voraus. Mit freundlichen Grüßen Klaudia Winkler

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Renten wegen Erwerbsminderung längstens bis zu neun Jahren befristet werden, wenn diese Renten ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen geleistet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

der Beginn und die Befristung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente werden gesondert voneinander festgestellt.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente wird daher die Dauer einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht berücksichtigt. Im Beispiel von ? beginnt ab Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente die Frist von 9 Jahren von vorne.

Umgekehrt wird hingegen die Dauer der Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berücksichtigt, da neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente auch Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht, auch wenn die Rente teilweiser Erwerbsminderung nicht zur Auszahlung kommt.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

antwortam 19.10.2020 | 10:37
kommt drauf an ob die emr ausschließlich wegen der gesundheit ist oder eine sogenannte arbeitsmarkt rente ist. falls rein auf die gesundheit dann spätestens nach 9 jahren, ist es eine arbeitsmarktrente wird diese immer nur befristet.
Klaudia Winkleram 19.10.2020 | 10:43
Danke für die Antwort. Es ist eine reine Gesundheitsrente, d. h. , beim nächsten Mal müsste es eine unbefristetet geben?
Klaudia Winkleram 19.10.2020 | 13:06
Was ich mir davon verspreche? Das ich nicht immer wieder die Anträge stellen muss.... mehr nicht. Wie gesagt, meine Gesundheit kann man leider nicht mehr herstellen...
Undam 19.10.2020 | 13:02
... was versprechen Sie sich davon? Zwar entfällt die Antragstellung, aber auch Dauerrenten werden verpflichtend von Zeit zu Zeit überprüft!
Ouzam 19.10.2020 | 13:34
Was man sich davon verspricht? Ruhe Frieden. Die Dauerrenten werden eben nicht regelmäßig überprüft. Weiterhin muss die drv nachweisen, dass sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat bzgl der EM, die befristete läuft einfach aus und man muss erneut nachweisen, dass man es ist.
Fraukeam 19.10.2020 | 14:32
In meinem Fall wurde jahrelang die unbefristete Rente sogar häufiger kontrolliert. Als ich das erste Mal den mehrseitigen Fragebogen erhielt, habe ich gedacht, die machen Scherze.
?am 20.10.2020 | 00:40
Ich nehme an, dass eine vorhergehende tEMR nicht mitzählt und beiWechsrl von tEMR in vEMR die 9 Jahre von vorne beginnen?
Gastam 24.10.2020 | 09:46
Grundsätzlich können Renten wegen Erwerbsminderung längstens bis zu neun Jahren befristet werden, wenn diese Renten ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen geleistet werden.
Ich nehme an, dass eine vorhergehende tEMR nicht mitzählt und beiWechsrl von tEMR in vEMR die 9 Jahre von vorne beginnen?
Werden teilweise EMR und volle EMR getrennt gerechnet? z.B. 3 Jahre tEMR und 6 Jahre vEMR -> Entfristung volle EMR? Hit der Entfristungsgrundsatz auch bei teilweiser EMR (9 Jahre)?
Anetteam 24.10.2020 | 11:16
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Ich nehme an, dass eine vorhergehende tEMR nicht mitzählt und beiWechsrl von tEMR in vEMR die 9 Jahre von vorne beginnen?
Werden teilweise EMR und volle EMR getrennt gerechnet? z.B. 3 Jahre tEMR und 6 Jahre vEMR -> Entfristung volle EMR? Hit der Entfristungsgrundsatz auch bei teilweiser EMR (9 Jahre)?
Ersteres weiß ich leider nicht. Aber auch Teilrenten gibt es befristet und auf Dauer.
Tippam 24.10.2020 | 12:00
Zitat von Anette anzeigenausblenden
Grundsätzlich können Renten wegen Erwerbsminderung längstens bis zu neun Jahren befristet werden, wenn diese Renten ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen geleistet werden.
Ich nehme an, dass eine vorhergehende tEMR nicht mitzählt und beiWechsrl von tEMR in vEMR die 9 Jahre von vorne beginnen?
Werden teilweise EMR und volle EMR getrennt gerechnet? z.B. 3 Jahre tEMR und 6 Jahre vEMR -> Entfristung volle EMR? Hit der Entfristungsgrundsatz auch bei teilweiser EMR (9 Jahre)?
Ersteres weiß ich leider nicht. Aber auch Teilrenten gibt es befristet und auf Dauer.
Siehe §102 SGB VI. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Nach meiner Meinung handelt es sich bei einem Wechsel von einer teilweisen in eine volle Erwerbsminderungsrente um einen neuen Leistungsfall und daher läuft die Neunjahresfrist auch erst wieder neu ab Beginn der vollen Erwerbsminderungsrente. Der Experte wird sich dazu aber sicher noch am Montag äußern.
Ouzam 26.10.2020 | 10:50
Was man sich davon verspricht? Ruhe Frieden. Die Dauerrenten werden eben nicht regelmäßig überprüft. Weiterhin muss die drv nachweisen, dass sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat bzgl der EM, die befristete läuft einfach aus und man muss erneut nachweisen, dass man es ist.
Selbstverständlich werden unbefristete Renten überprüft. Steht doch in jedem Bescheid und zwar so, wie genannt von Zeit zu Zeit und bei Arbeitsaufnahme.
Interessant, um Ihrer falschen Aussage dennoch Gewicht zu geben benutzen Sie ein sogenanntes Strohmann Argument. Etwas widerlegen was niemand behauptet hat. Es ging niemals um die Frage ob unbefristete Renten überprüft werden können oder nicht es ging alleinig um die Frage der REGELMÄSSIGKEIT. Und nein natürlich werden unbefristete Renten nicht regelmäßig überprüft. Und selbst wenn sich der Gesundheitszustand verbessert bedeutet das nicht das Ende der Rente denn die drv ist nun in der Beweispflicht des Endes der EM. Während bei einer befristeten Rente diese einfach ausläuft der Gutachtermarathon von vorn beginnt. Wer dennoch bei einer unbefristeten Rente regelmäßig überprüft kann und sollte sich dagegen wehren. Es gibt nicht wenige Urteile die das bestätigen. Denn es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage die eine regelmäßige Überprüfung sogar noch in kürzeren Intervallen als eine befristete Rente läuft rechtfertigen. Verwaltungshandeln darf nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen und nicht weil die drv es so sieht. Mal abgesehen von Einzelfällen wollen Sie im Ernst abstreiten, dass eine unbefristete Rente viele Vorteile bietet nur um recht zu haben, was Sie eben nicht haben? Grotesker Charakter
Ach jaam 26.10.2020 | 11:07
Zitat von Ouz anzeigenausblenden
Ouz schrieb

Was man sich davon verspricht? Ruhe Frieden.

Die Dauerrenten werden eben nicht regelmäßig überprüft. Weiterhin muss die drv nachweisen, dass sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat bzgl der EM, die befristete läuft einfach aus und man muss erneut nachweisen, dass man es ist.[/quote] Selbstverständlich werden unbefristete Renten überprüft. Steht doch in jedem Bescheid und zwar so, wie genannt von Zeit zu Zeit und bei Arbeitsaufnahme. [/quote]

Interessant, um Ihrer falschen Aussage dennoch Gewicht zu geben benutzen Sie ein sogenanntes Strohmann Argument. Etwas widerlegen was niemand behauptet hat.

Es ging niemals um die Frage ob unbefristete Renten überprüft werden können oder nicht es ging alleinig um die Frage der REGELMÄSSIGKEIT. Und nein natürlich werden unbefristete Renten nicht regelmäßig überprüft. Und selbst wenn sich der Gesundheitszustand verbessert bedeutet das nicht das Ende der Rente denn die drv ist nun in der Beweispflicht des Endes der EM. Während bei einer befristeten Rente diese einfach ausläuft der Gutachtermarathon von vorn beginnt. Wer dennoch bei einer unbefristeten Rente regelmäßig überprüft kann und sollte sich dagegen wehren. Es gibt nicht wenige Urteile die das bestätigen. Denn es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage die eine regelmäßige Überprüfung sogar noch in kürzeren Intervallen als eine befristete Rente läuft rechtfertigen. Verwaltungshandeln darf nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen und nicht weil die drv es so sieht.

Mal abgesehen von Einzelfällen wollen Sie im Ernst abstreiten, dass eine unbefristete Rente viele Vorteile bietet nur um recht zu haben, was Sie eben nicht haben? Grotesker Charakter

Und welche gesetzliche Grundlage verbietet der DRV die Überprüfung der Gewährung einer unbefristeten EM-Rente?
Gunther Riemam 26.10.2020 | 12:48
Zitat von Ouz anzeigenausblenden
Ouz schrieb

Was man sich davon verspricht? Ruhe Frieden.

Die Dauerrenten werden eben nicht regelmäßig überprüft. Weiterhin muss die drv nachweisen, dass sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat bzgl der EM, die befristete läuft einfach aus und man muss erneut nachweisen, dass man es ist.[/quote] Selbstverständlich werden unbefristete Renten überprüft. Steht doch in jedem Bescheid und zwar so, wie genannt von Zeit zu Zeit und bei Arbeitsaufnahme. [/quote]

Interessant, um Ihrer falschen Aussage dennoch Gewicht zu geben benutzen Sie ein sogenanntes Strohmann Argument. Etwas widerlegen was niemand behauptet hat.

Es ging niemals um die Frage ob unbefristete Renten überprüft werden können oder nicht es ging alleinig um die Frage der REGELMÄSSIGKEIT. Und nein natürlich werden unbefristete Renten nicht regelmäßig überprüft. Und selbst wenn sich der Gesundheitszustand verbessert bedeutet das nicht das Ende der Rente denn die drv ist nun in der Beweispflicht des Endes der EM. Während bei einer befristeten Rente diese einfach ausläuft der Gutachtermarathon von vorn beginnt. Wer dennoch bei einer unbefristeten Rente regelmäßig überprüft kann und sollte sich dagegen wehren. Es gibt nicht wenige Urteile die das bestätigen. Denn es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage die eine regelmäßige Überprüfung sogar noch in kürzeren Intervallen als eine befristete Rente läuft rechtfertigen. Verwaltungshandeln darf nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen und nicht weil die drv es so sieht.

Mal abgesehen von Einzelfällen wollen Sie im Ernst abstreiten, dass eine unbefristete Rente viele Vorteile bietet nur um recht zu haben, was Sie eben nicht haben? Grotesker Charakter

Selbstverständlich werden unbefristete Renten überprüft. Steht doch in jedem Bescheid und zwar so, wie genannt von Zeit zu Zeit und bei Arbeitsaufnahme.
Interessant, um Ihrer falschen Aussage dennoch Gewicht zu geben benutzen Sie ein sogenanntes Strohmann Argument. Etwas widerlegen was niemand behauptet hat. Es ging niemals um die Frage ob unbefristete Renten überprüft werden können oder nicht es ging alleinig um die Frage der REGELMÄSSIGKEIT. Und nein natürlich werden unbefristete Renten nicht regelmäßig überprüft. Und selbst wenn sich der Gesundheitszustand verbessert bedeutet das nicht das Ende der Rente denn die drv ist nun in der Beweispflicht des Endes der EM. Während bei einer befristeten Rente diese einfach ausläuft der Gutachtermarathon von vorn beginnt. Wer dennoch bei einer unbefristeten Rente regelmäßig überprüft kann und sollte sich dagegen wehren. Es gibt nicht wenige Urteile die das bestätigen. Denn es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage die eine regelmäßige Überprüfung sogar noch in kürzeren Intervallen als eine befristete Rente läuft rechtfertigen. Verwaltungshandeln darf nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen und nicht weil die drv es so sieht. Mal abgesehen von Einzelfällen wollen Sie im Ernst abstreiten, dass eine unbefristete Rente viele Vorteile bietet nur um recht zu haben, was Sie eben nicht haben? Grotesker Charakter
Was erzählen Sie denn da... Kopfschüttel! Die Formulierung im Rentenbescheid ist doch eindeutig, von Zeit zu Zeit bedeutet, dass die RV es wiederkehrend prüft. Siehe auch den Beitrag von Frauke. Wenn SIE, was schon öfter hier vorgekommen ist, Gesetzlichkeiten nach Ihrem Gutdünken zurechtlegen, dann sind Sie noch lange nicht im Recht. Gagarsch!
Gunther Riemam 26.10.2020 | 12:58
Denn es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage die eine regelmäßige Überprüfung sogar noch in kürzeren Intervallen als eine befristete Rente läuft rechtfertigen. Verwaltungshandeln darf nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen und nicht weil die drv es so sieht.
Eben. Zudem lautet die Formulierung im Bescheid :"wir sind VERPFLICHTET von Zeit zu Zeit...". Bei mir passiert das aller 3 Jahre und diese Intervalle sind meist vom SMD vorgegeben worden. Der Sportsfreund Ouz hier findet das ungesetzlich, wie wahrscheinlich auch alles andere, was er sich so zusammenreimt! Und welche gesetzliche Grundlage verbietet der DRV die Überprüfung der Gewährung einer unbefristeten EM-Rente?
Benam 26.10.2020 | 13:08
Was man sich davon verspricht? Ruhe Frieden. Die Dauerrenten werden eben nicht regelmäßig überprüft. Weiterhin muss die drv nachweisen, dass sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat bzgl der EM, die befristete läuft einfach aus und man muss erneut nachweisen, dass man es ist.
Selbstverständlich werden unbefristete Renten überprüft. Steht doch in jedem Bescheid und zwar so, wie genannt von Zeit zu Zeit und bei Arbeitsaufnahme.
Kopie der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes anfordern. Dort wird hinterlegt (Frage: Wird bei einer dauerhaften Leistungsminderung eine Nachprüfung empfohlen) ob und in welchen Abständen eine Überprüfung der Rente erfolgen soll.
Aufpasseram 26.10.2020 | 13:36
Ist schon interessant, wie oft der User Ouz hier seine falschen Beiträge einstellt. Unwissenheit gepaart mit Geltungsdrang. Eine schlechte Kombination.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026