Hallo Aussi,
zu den bisherigen guten Antworten möchte ich noch ergänzend hinzufügen, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen können, da die Zurechnungszeit durch die [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html nicht zu der Wartezeit von 45 Jahren zählt.
Um dies aber abschließend zu prüfen lohnt sich ein (telefonisches) Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung.