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Experten-Antwort

befristete Erwerbsminderungsrente

von Aussi08.03.2021 | 11:03
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9 Antworten

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Mein befristete Erwerbsminderungsrente läuft demnächst aus und ich versuche die Verlängerung zu beantragen. Falls das nicht klappt, hätte ich dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld oder könnte evtl in die Rente für besonders langjährige Versicherte beantragen. Habe bereits Ende 01/21 Antrag auf Rentenauskunft bestellt, leider aber bisher keine bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aussi,

zu den bisherigen guten Antworten möchte ich noch ergänzend hinzufügen, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen können, da die Zurechnungszeit durch die [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html nicht zu der Wartezeit von 45 Jahren zählt.

Um dies aber abschließend zu prüfen lohnt sich ein (telefonisches) Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Siehe hieram 08.03.2021 | 11:52
Hallo Aussi, ob Sie noch Anspruch auf ALGI hätten, sollten Sie bitte bei der Agentur für Arbeit erfragen. Eine Rente für 'besonders' langjährige Versicherte (ohne Abschlag nach 45 Jahren) können Sie im Anschluss an die EM-ente nicht beantragen, da der dort berücksichtigte Abschlag (max. 10,8%) auch für die Folgerente bestehen bleibt. Sie können aber wohl die Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) beanspruchen oder, sofern gleichzeitig auch ein GdB von mindestens 50% vorliegt, die Rente für Schwerbehinderte. In beiden Fällen würde die Rente nicht geringer ausfallen als die direkt zuvor bezogene EM-Rente. Zu welchem Datum dies möglich wäre, können Sie mit diesem Rechner überprüfen (der berücksichtigt auch einen GdB): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Alles Gute!
Klaam 08.03.2021 | 13:34
Es gilt der 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III. Sie sind während dem Bezug einer vollen EM Rente versicherungspflichtig in der AL, wenn Sie unmittelbar vor dem Beginn der vollen EM Rente versicherungspflichtig waren oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III hatten. Da Sie unmittelbar vor der Rente KG oder AL bezogen, sind Sie damit versicherungspflichtig und haben Anspruch auf ALG1. Alles weitere erfragen Sie bei der Bundesagentur.
Aussiam 08.03.2021 | 13:10
Hallo, erst einmal vielen Dank für die Antwort. Wahrscheinlich habe ich die Rahmenbedingungen nicht klar bzw. komplett geschildert: Bin Jahrgang 1956 und beziehe die Erwerbsminderungsrente seit 1.8.2018 mit einem Abschlag von 4,5 %. Anlässlich einer Rentenaus-kunft in 2017 fehlten mir ab 09/17 noch 31 Monate für die Rente für besonders langjährig Versicherte. Ich habe in der Zeit bis heute Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld bezogen, die Erwerbsminderungs-rente wurde mir am 06.02.2020 rückwirkend per 01.08.2018 gewährt. Ich hoffe, jetzt sind die nötigen Daten komplett. Gruß Aussi
Siehe hieram 08.03.2021 | 13:38
Zitat von Aussi anzeigenausblenden
Es ist dennoch so, dass Sie nun, weil Sie bereits EM-Rente (mit Abschlag) bezogen haben, bei einem Wechsel in jedwelche nachfolgende Altersrente, die bereits enthaltenen Abschläge behalten. Eine Rente für langjährig Versicherte hätten Sie (mit höheren Abschlägen) bereits in 2019 beantragen können. Wenn Sie nun also durch die EM-Rente niedrigere Abschläge haben, außerdem Zurechnungszeiten, die ohne EM-Rente auch nicht erfolgt wären UND den günstigeren Besteuerungsanteil des Jahres 2018 ebenfalls auch weiterhin behalten, ist das insgesamt betrachtet doch gar nicht so schlecht. Es könnte im Übrigen auch noch so sein, dass die Rentenbeiträge aus ALGI und KG (die NICHT erstattet werden), dann Ihre nachfolgende Altersrente doch noch etwas erhöhen. Eine Rentenauskunft wird vermutlich aktuell für Sie nicht erstellt, da Sie bereits EM-Rente beziehen. Sie müssten deshalb explizit eine 'Probeberechnung' anfordern zu dem von Ihnen gewünschten Termin (also z.B. zum Folgemonat nach Auslaufen der EM-Rente).
Schadeam 08.03.2021 | 15:48
Eigentlich ist es doch egal welche Altersrente Sie bekommen, weil sich der Zahlbetrag der Rente nicht vermindern wird. Wenn Sie die Altersgrenzen schon erreicht haben, wäre es doch der einfachere/unbürokratischere Weg Altersrente zu wählen (dann brauchen Ärzte nicht über eine Verlängerung der EM nachdenken).
Schade Ergänzungam 08.03.2021 | 15:51
Nach eigenen Angaben sind Sie über 63 und haben 35 Versicherungsjahre - damit ist die (gleich hohe) Altersrente sofort und jederzeit möglich. Und dieses Jahr dürften Sie daneben noch 46060 € zuverdienen, grins
W°lfgangam 08.03.2021 | 20:05
Hallo Aussi, eine Rentenauskunft werden Sie so nicht erhalten können, da bei Ihnen bereits eine Rente läuft - die 'spuckt' der Computer der DRV so einfach nicht mehr aus. Was Sie erhalten können - auf telefonische/schriftliche Nachfrage - ist eine Proberechnung zu dem von Ihnen gewünschten Rentenbeginn der Altersrente, ggf. unter 'Weiterlauf' gesicherter Versicherungszeiten. Hier natürlich berüchtigten, _welche_ Altersrente überhaupt möglich ist. Empfehlenswert: Telefon-Termin mit der DRV abstimmen und dann hier Ihre individuellen Rentenansprüche nachzufragen /nachfragen /nachfragen und nochmal ...bis man Sie/Ihre möglichen Ansprüche punktgenau seziert hat. Gruß w.
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