Hallo Rolf100,
mit Sicherheit kann ich leider nicht beantworten, ob Sie nach dem Ende einer befristeten Erwerbsminderungsrente Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dies können Sie aber bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Um Ihre zweite Frage kurz zu beantworten sind Zeiten, in denen Sie Ihre Rente beziehen, Anrechnungszeiten. Somit zählen diese mit zur Rentenberechnung einer späteren Altersrente.