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Experten-Antwort

Befristete Erwerbsminderungsrente, 3-6h beim alten AG arbeiten

von Petra02.11.2023 | 16:50
215 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag , ich brauche eine Auskunft , ich habe 35 Jahre als Krankenschwester im Schichtdienst in einer großen Klinik gearbeitet, erkrankte, nun habe ich seit 4Jahren eine befristete Erwerbsminderungsrente ( Verschlossener Arbeitsmarkt ) und einen ruhenden Arbeitsvertrag ! Die Frage dazu ; Könnte ich jetzt , trotz befristeter EWR und einem ruhenden Arbeitsvertrag , trotzdem zu meinem alten Arbeitgeber einfach so hingehen und zu ihm sagen , dass ich jetzt 3-6h bei ihm arbeiten möchte ? Viele Grüße und ich bedanke mich .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

 

dies müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

 

Wenn Sie einen Teilzeitarbeitsplatz innehaben, ist der Arbeitsmarkt für Sie nicht mehr verschlossen. Somit entfällt der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt. Sollte Ihr Restleistungsvermögen aber nach wie vor bei 3 bis unter 6 Stunden liegen, erhalten Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Falsches Forumam 02.11.2023 | 16:55
Das ist eine arbeitsrechtliche und keine rentenrechtliche Frage?
Mikeam 02.11.2023 | 17:42
Na, dass sie dann ihre volle Rente verliert, dürfte schon interessant sein und betrifft auch die Rente.
Ohaam 02.11.2023 | 17:49
Und das schreibt ausgerechnet ein User mit wenig bis keinem rentenrechtlichen Wissen.😂
Oleam 02.11.2023 | 18:03
Dann seid ihr ja schon zu zweit und Du Troll bist nicht mehr alleine :-)
Abschlägeam 02.11.2023 | 19:05
Hallo Petra, falls Ihr Arbeitgeber nun tatsächlich einen Arbeitsplatz (wieder) für Sie hätte, sollten Sie UNBEDINGT vorher mit der zuständigen DRV klären, ob dann zunächst erst einmal ein 'Arbeitsversuch' gestartet werden kann mit der Folge, dass die 'Arbeitsmarktrente' nicht sofort weg wäre, sondern Sie eine 'Probezeit' hätten. Das aber kann nur Ihre zuständige DRV im Einzelfall entscheiden.
Mikeam 02.11.2023 | 19:29
Meine Güte, ich wundere mich, dass @Abschläge und andere Kommentatoren hier noch nicht die Segel gestrichen haben. Aber mit Querulanten muss man leben, die tauchen auch in den Rentenberatungsstellen auf. Und falls Sie nicht wissen, dass die Arbeitsmarktrente nur gezahlt wird, weil der Teilzeitmarkt verschlossen ist, dann tut es mir leid. Und wenn sie dann wieder Teilzeit bei ihrem Arbeitgeber arbeiten geht, dann ist er nicht nicht mehr verschlossen und die Rente wird früher oder später auf eine Teilerwerbsminderungsrente reduziert.
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