Hallo Petra,
dies müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Wenn Sie einen Teilzeitarbeitsplatz innehaben, ist der Arbeitsmarkt für Sie nicht mehr verschlossen. Somit entfällt der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt. Sollte Ihr Restleistungsvermögen aber nach wie vor bei 3 bis unter 6 Stunden liegen, erhalten Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung