Hallo Renate,
den Antworten ist nicht viel hinzuzufügen.
Das Rentenrecht sieht vor, dass Erwerbsminderungsrente im Normalfall nur auf Zeit gewährt werden soll. Dauerrenten sind die Ausnahme. Zeitrenten beginnen aber nicht mit dem nächsten Monatsersten, sondern erst nach Ablauf von sechs Monaten. In dieser Zeit (die vermutlich schon ganz oder größtenteils abgelaufen sein dürfte) ist die Krankenkasse weiterhin zuständig und muss Krankengeld zahlen (wenn Sie darauf Anspruch haben).
Eine Zeitrente kann verlängert werden (und meistens wird sie das auch!). Stellen Sie einfach einige Monate vor Ablauf der Rente einen Weitergewährungsantrag. Die medizinischen Unterlagen werden dann - aktuell - wieder geprüft.