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Befristete Erwerbsminderungsrente

von Renate02.02.2008 | 01:03
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5 Antworten

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Hollo, ich bin 1951 geb. u. mein Rentenantrag auf volle Erwerbsminderung wurde bewilligt. Allerdings befristet für 2 Jahre. Meine Krankenkasse möchte nun von mir wissen ob ich gegen die Befristung Wiederspruch erheben will. Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. Ich weiß auch nicht was es mit der Befristung auf sich hat Kann mir jemand Auskunft geben? Vielen dank im voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

den Antworten ist nicht viel hinzuzufügen.

Das Rentenrecht sieht vor, dass Erwerbsminderungsrente im Normalfall nur auf Zeit gewährt werden soll. Dauerrenten sind die Ausnahme. Zeitrenten beginnen aber nicht mit dem nächsten Monatsersten, sondern erst nach Ablauf von sechs Monaten. In dieser Zeit (die vermutlich schon ganz oder größtenteils abgelaufen sein dürfte) ist die Krankenkasse weiterhin zuständig und muss Krankengeld zahlen (wenn Sie darauf Anspruch haben).

Eine Zeitrente kann verlängert werden (und meistens wird sie das auch!). Stellen Sie einfach einige Monate vor Ablauf der Rente einen Weitergewährungsantrag. Die medizinischen Unterlagen werden dann - aktuell - wieder geprüft.

4 Antworten

Schadeam 02.02.2008 | 08:35
EM Renten werden i.d.R. befristet geleistet, das Vorgehen der RV ist also relativ normal. Wenn Sie sich in 2 Jahren weiterhin für erwerbsgemindert halten, stellen Sie 3 Monate vor dem Rentenende einen Verlängerungsantrag.
Brilleam 02.02.2008 | 15:55
Hallo Renate, die Krankenkasse hofft wohl auf eine Dauerrente, denn die befristete Rente beginnt ja frühestens im 7.Monat nach dem sog. Leistungsfall. Die KK möchte natürlich soviel Krankengeld wie möglich 'rückabrechnen' - dies tut sie mit der RV und nur mit dieser! Was Sie erhalten haben bleibt auch bei Ihnen - die Werte des KG-Bezugs bleiben Ihnen auch für die spätere Altersrente erhalten. Bis zum Rentenbeginn muss die KK weiter das KG leisten, auch wenn es deutlich mehr ist, als die Rente. Nicht beeindrucken lassen: das KG haben Sie vorher mit Ihren Beiträgen als Leistung versichert - das muss der Sachbearbeiter nicht aus eigener Tasche bezahlen, auch wenn man manchmal diesen Eindruck gewinnen muss ;-)
bekissam 03.02.2008 | 01:34
Diese linke Tour der Krankenkasse sollten Sie nicht mitspielen, wenn für Sie finanziell nichts dabei herausspringt. Den Ärger und die Kosten haben Sie, wenn Sie Widerspruch einlegen, auch wenn es nur Porto und Schreibaufwand sein sollte. Vermutlich hat doch die Krankenkasse ohnehin für die 6 Monate vor Rentenbeginn ein Krankengeld höher als die Rente gewährt, oder?
Renateam 04.02.2008 | 17:14
Vielen Dank für die Auskünfte,mir wurde sehr gut weitergeholfen.
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