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Experten-Antwort

Befristete Erwerbsminderungsrente

von Romy22.11.2019 | 13:02
73 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag. Ich beziehe seit 2016 eine befristete Erwerbsminderungsrente (mtl. 793,75 €). Laut meines Steuerbescheids von 2017 bekomme ich eines Jahresbetrag der Rente i.H. von 9.756 €, ab steuerfreier Teil der Rente 2.537 €, Steuerpflichtiger Teil der Rente 7.219 €. Ich leiste vierteljährlich 380 € im voraus an das Finanzamt. Ich bin verheiratet, mein Mann arbeitet und wir haben 2 Kinder. Als ich noch keine Rente bekam mussten wir nie Einkommensteuer zurück zahlen, wir haben eher etwas zurück bekommen. Kann es wirklich sein das ich durch meine Rente soviel Steuern zahlen muss? Vielen Dank im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.11.2019 | 13:12

Hallo Romy,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Experten der Rentenversicherung keine Auskünfte zum Steuerrecht erteilen können. Wir empfehlen Ihnen eine Klärung des Sachverhalts mit Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Max4.0am 22.11.2019 | 13:06
Puh; das ist viel an EST-Vorauszahlung. Ich würde mir das exakt von einem Steuerberater ausrechnen lassen, ob das alles so richtig ist für Ihre persönliche Situation - hängt ja auch von Ihrem Familienstatus ab, der entsprechenden Steuerklassen etc. MfG. Max.
Mondkindam 22.11.2019 | 13:06
das müssen Sie mit Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein abklären. Sie sollten aber auch bedenken, als Sie noch gearbeitet haben wurde Ihre Steuer direkt von Ihrem Gehalt durch Ihren Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Von Ihrer Rente werden von der DRV keine Steuern einbehalten. Sie müssen also die Steuern selbst direkt an das Finanzamt zahlen.
Steueram 22.11.2019 | 13:08
Steuerrechtliche Fragen beantwortet Ihr Finanzamt, ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aber nicht die Deutsche Rentenversicherung!
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