Hallo Sigrid,
eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit beginnt erst nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eintritt des Leistungsfalles. In Ihrem Fall ergibt sich daher für die Zeit von 9.1.2014 - 30.4.2015 keine Nachzahlung. Neben der von W*lfgang beschriebenen Vorgehensweise könnten Sie beim Rentenversicherungsträger nachfragen, ob ein Anspruch auf unbefristet Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht. Soweit die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, könnten Sie dies im Wege des Widerspruchsverfahren geltend machen.