Hallo Luisa,
auch ich würde Ihnen raten, sich mit dieser arbeitsrechtlichen Frage zunächst an den Betriebsrat zu wenden.
" Wenn das Arbeitsverhältniss ruht, habe ich dann überhaupt Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 2011 und 2012 (bis April)? "
Nein , haben Sie nicht. Auszahlung des Resturlaubes ist NUR bei Beendigung ( also Kündigung ) des Arbeitsverhältnisses möglich. Vor her nicht. Das ist gesetzlich so geregelt.
Sie könnten ja z.b. nach der befr. Rente und wenn Sie wieder gesund wären und dann wieder arbeiten, ihren Resturlaub dann nehmen. Insofern ist die Regelung der Auszahlung des alten Urlaubes nur bei Beendigung des Arbeitsverältnisses überhaupt vorgesehen und auch nur dann erlaubt.
Wenn ihr Chef ihnen das aber jetzt schon freiwllig von sich aus anbietet ( was mir unverständlich iwäre und er ja auch nicht darf ! ) würde ich es natürlich nicht ablehnen. Was weiss ja nie, ob er später nicht mal pleite geht und dann noch Geld dafür hat.. Passen Sie nur auf , das er damit nicht die Kündigung verbindet. Ich würde dem Braten nicht so Recht trauen an ihrer Stelle !
Selbst kündigen sollten Sie auf gar keinen Fall, da Sie damit dann auf alle Rechte und Ansprüche ( z.b. eine Abfindung etc. ) gegenüber ihrem AG verzichten würden. Demn alten Urlaub müsste er ihnen aber auf jeden Fall dann auszahlen. Warten Sie einfach ab was ihr Chef jetzt mit ihnen vorhat. Anderes bleibt ihnen auch nicht übrig.
Wenn er ihnen natürlich nicht kündigt ( oder kündigen will ) , können Sie nichts weiter machen. Zur Küdigung zwingen können Sie ihn nicht. Dann ruht das Beschäftigungsverhältnis eben solange bis einer der Beteiligten es kündigt oder längstens eben bis Sie in die Altersrente dann gehen..
Kündigt er Ihnen legen Sie per Anwalt Kündigungschutzklage dagegen ein ( das Sie gar nicht mehr dort arbeiten wollen undn können spiet dabei keine Rolle ) und versucehn dadurch noch eine Abfindung vor dem Arbeitsgericht zu erzielen.
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