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Experten-Antwort

befristete EU Rente -Arbeitsverhältnis beendet?

von Luisa11.07.2012 | 00:41
6445 Ansichten
7 Antworten
Hallo, bin ab 1.Mai 2012 EU-Rentner (voll erwerbsgemindert, vorerst befristet für 1 Jahr). Mein Arbeitgeber hat mich nicht gekündigt. Besteht das Arbeitsverhältnis dann noch oder ist es durch die EU Rente automatisch beendet? LG Luisa

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.07.2012 | 08:45

Hallo Luisa,

auch ich würde Ihnen raten, sich mit dieser arbeitsrechtlichen Frage zunächst an den Betriebsrat zu wenden.

6 Antworten

Luisaam 11.07.2012 | 01:08
Danke für Deine Antwort. Wenn das Arbeitsverhältniss ruht, habe ich dann überhaupt Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 2011 und 2012 (bis April)? Was ist dann zu tun, soll ich kündigen oder mich kündigen lassen? (es ist aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen bei meinem AG wieder zu arbeiten) LG Luisa
Wessiam 11.07.2012 | 00:58
Nein, es ruht.
Emilam 11.07.2012 | 08:03
Vorsicht. Grundsätzlich kann auch bei einer unbefr. Rente das Arbeitsverhältnis dann beendet werden. Das kommt alleine auf den Arbeits-und oder Tarifvertrag an und was dort in diesem Falle vereinbart wurde ! Allerdings bedarf es immer einer schiftlichen und ordnungsemässen Kündigung. Fragen Sie bei ihrem Betriebsrat oder dem Personalbüro nach, wemm Sie dies aus ihren Verträgen nicht erkennen können.
Schadeam 11.07.2012 | 06:52
Das sind Fragen aus dem Arbeitsrecht, die die DRV wohl nicht beantworten wird. Lesen Sie im Arbeitsvertrag nach oder im Tarifvertrag, bzw. fragen bei Arbeitgeber oder Betriebsrat nach.
Wessiam 11.07.2012 | 13:48
Emil schrieb

" Wenn das Arbeitsverhältniss ruht, habe ich dann überhaupt Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 2011 und 2012 (bis April)? "

Nein , haben Sie nicht. Auszahlung des Resturlaubes ist NUR bei Beendigung ( also Kündigung ) des Arbeitsverhältnisses möglich. Vor her nicht. Das ist gesetzlich so geregelt.

Sie könnten ja z.b. nach der befr. Rente und wenn Sie wieder gesund wären und dann wieder arbeiten, ihren Resturlaub dann nehmen. Insofern ist die Regelung der Auszahlung des alten Urlaubes nur bei Beendigung des Arbeitsverältnisses überhaupt vorgesehen und auch nur dann erlaubt.

Wenn ihr Chef ihnen das aber jetzt schon freiwllig von sich aus anbietet ( was mir unverständlich iwäre und er ja auch nicht darf ! ) würde ich es natürlich nicht ablehnen. Was weiss ja nie, ob er später nicht mal pleite geht und dann noch Geld dafür hat.. Passen Sie nur auf , das er damit nicht die Kündigung verbindet. Ich würde dem Braten nicht so Recht trauen an ihrer Stelle !

Selbst kündigen sollten Sie auf gar keinen Fall, da Sie damit dann auf alle Rechte und Ansprüche ( z.b. eine Abfindung etc. ) gegenüber ihrem AG verzichten würden. Demn alten Urlaub müsste er ihnen aber auf jeden Fall dann auszahlen. Warten Sie einfach ab was ihr Chef jetzt mit ihnen vorhat. Anderes bleibt ihnen auch nicht übrig.

Wenn er ihnen natürlich nicht kündigt ( oder kündigen will ) , können Sie nichts weiter machen. Zur Küdigung zwingen können Sie ihn nicht. Dann ruht das Beschäftigungsverhältnis eben solange bis einer der Beteiligten es kündigt oder längstens eben bis Sie in die Altersrente dann gehen..

Kündigt er Ihnen legen Sie per Anwalt Kündigungschutzklage dagegen ein ( das Sie gar nicht mehr dort arbeiten wollen undn können spiet dabei keine Rolle ) und versucehn dadurch noch eine Abfindung vor dem Arbeitsgericht zu erzielen.

Zu UNbefristeten Renten steht oft im Tarifvertrag, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung automatisch zum Rentenbeginn endet - aber nur zu denen. In allen anderen Fällen müsste gekündigt werden.
Emilam 11.07.2012 | 18:50
" Wenn das Arbeitsverhältniss ruht, habe ich dann überhaupt Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 2011 und 2012 (bis April)? " Nein , haben Sie nicht. Auszahlung des Resturlaubes ist NUR bei Beendigung ( also Kündigung ) des Arbeitsverhältnisses möglich. Vor her nicht. Das ist gesetzlich so geregelt. Sie könnten ja z.b. nach der befr. Rente und wenn Sie wieder gesund wären und dann wieder arbeiten, ihren Resturlaub dann nehmen. Insofern ist die Regelung der Auszahlung des alten Urlaubes nur bei Beendigung des Arbeitsverältnisses überhaupt vorgesehen und auch nur dann erlaubt. Wenn ihr Chef ihnen das aber jetzt schon freiwllig von sich aus anbietet ( was mir unverständlich iwäre und er ja auch nicht darf ! ) würde ich es natürlich nicht ablehnen. Was weiss ja nie, ob er später nicht mal pleite geht und dann noch Geld dafür hat.. Passen Sie nur auf , das er damit nicht die Kündigung verbindet. Ich würde dem Braten nicht so Recht trauen an ihrer Stelle ! Selbst kündigen sollten Sie auf gar keinen Fall, da Sie damit dann auf alle Rechte und Ansprüche ( z.b. eine Abfindung etc. ) gegenüber ihrem AG verzichten würden. Demn alten Urlaub müsste er ihnen aber auf jeden Fall dann auszahlen. Warten Sie einfach ab was ihr Chef jetzt mit ihnen vorhat. Anderes bleibt ihnen auch nicht übrig. Wenn er ihnen natürlich nicht kündigt ( oder kündigen will ) , können Sie nichts weiter machen. Zur Küdigung zwingen können Sie ihn nicht. Dann ruht das Beschäftigungsverhältnis eben solange bis einer der Beteiligten es kündigt oder längstens eben bis Sie in die Altersrente dann gehen.. Kündigt er Ihnen legen Sie per Anwalt Kündigungschutzklage dagegen ein ( das Sie gar nicht mehr dort arbeiten wollen undn können spiet dabei keine Rolle ) und versucehn dadurch noch eine Abfindung vor dem Arbeitsgericht zu erzielen.
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