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Experten-Antwort

befristete Rente bei voller EM ins Ausland

von Swen18.09.2010 | 23:46
1533 Ansichten
2 Antworten
Ich beziehe seit 2009 eine Rente bei voller EM.Befristet bis 2011.Wird diese Rente auch ins nicht europäische Ausland (Philipienen) gezahlt? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen und wie verlängert man die Rente denn dann? P.s.:bin nicht Florida-Rolf:-)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.09.2010 | 08:36

Wenn Sie die EM-RT aufgrund Ihres Gesundheitszustandes erhalten, bekommen Sie diese als Deutscher auf der ganzen Welt. Lediglich, wie „Klemens“ bereits andeutete, würden Zeiten nach dem FRG gekürzt, das sollten Sie vorher prüfen! Ferner sollten Sie sich bezüglich der Krankenkasse auch vorher beraten lassen!

1 Antworten

Klemensam 19.09.2010 | 07:55
Naja, die Philippinen liegen nicht gerade im europäischen Ausland sondern in Asien. Das nur mal so nebenbei ... Sofern es sich nicht um eine Rente handelt, die aufgrund der Arbeitsmarktsituation ( sog. Arbeitsmarktrente ) gewährt wurde, ist eine Wohnsitznahme im Ausland unschädlich. Als deutscher Staatsbürger wird Ihnen die Rente in vollem Umfang in das jeweilige Land gezahlt. Sollten der Rentenberechnung allerdings Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zugrunde liegen, wäre ggf. eine Kürzung vorzunehmen. Wenn Sie nur vorübergehend verziehen, wird sie unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz allerdings dauerhaft ins Ausland, kann sich das auf Ihre Rente auswirken. Sie sollten sich vor dem Umzug unbedingt von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen ! Den Verlängerungsantrag können Sie z.b. dann auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung downloaden ausfüllen und ihrer RV zusenden. Auch nehmen alle amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland ( Botschaft, Konsulat etc. ) den Antrag entgegeben und leiten ihn dann an ihre RV sicher weiter . Wenn Sie im Ausland weiter in Behandlung sind, sollten Sie Arztberichte - übersetzt in deutsch - mit dem Antrag gleich mitschicken. Ob eine zusätzliche Begutachtung notwendig erscheint, entscheidet dann die RV je nach med. gelagertem Einzelfall. Ebenfalls ob diese Begutachtung im Ausland stattfinden kann oder ob hierzu eine vorrübergehende Rückkehr nach Deutschland notwendig ist. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15176/SharedDocs/de… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_92006/SharedDocs/de…
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