Hallo Sissi,
Wenn Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen und durch mindestens 40 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten eine Abzugshöhe von weniger als 10,8% haben, gilt beim Wechsel in die Rente für schwerbehinderte Menschen der sogenannte Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Ihre Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente- selbst wenn rechnerisch höhere Abschläge vorgesehen wären. Sie erhalten also mindestens Ihre bisherige Rentenhöhe und der Bestandsschutz schützt Sie vor einer geringeren Rente. Hierbei werden auch bereits vor Beginn einer Rente zurückgelegte Zeiten berücksichtigt und können helfen, Abschläge zu reduzieren.
Die genaue Wirkung ist aber individuell abhängig vom Rentenbescheid und der Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung.
Für weitergehende Auskünfte und Berechnungen empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo Sissi,
Wenn Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen und durch mindestens 40 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten eine Abzugshöhe von weniger als 10,8% haben, gilt beim Wechsel in die Rente für schwerbehinderte Menschen der sogenannte Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Ihre Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente- selbst wenn rechnerisch höhere Abschläge vorgesehen wären. Sie erhalten also mindestens Ihre bisherige Rentenhöhe und der Bestandsschutz schützt Sie vor einer geringeren Rente. Hierbei werden auch bereits vor Beginn einer Rente zurückgelegte Zeiten berücksichtigt und können helfen, Abschläge zu reduzieren.
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