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Experten-Antwort

Befristete Teilerwerbsminderungsrente

von Sissi24.10.2025 | 14:02
247 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, Wenn man eine befristete Teilerwerbsminderungs Rente bezieht Und durch 40 Jahre Anrechnungszeit weniger als 10,8 % Abzüge hat bleibt der Bestandsschutz beim Wechsel in die Rente für Schwerbehinderte? Hat man dann also weniger Prozente als die 10,8? Wie sieht es dann aus? Wenn der Leistungsfall sieben Monate vor Auszahlung der Rente liegt, gilt dies noch als zurückgelegte Zeit, so dass sich die Prozente bei der Teil Erwerbsminderungsrente erneut reduzieren? Vielen Dank für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.10.2025 | 14:54

Hallo Sissi,

 

Wenn Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen und durch mindestens 40 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten eine Abzugshöhe von weniger als 10,8% haben, gilt beim Wechsel in die Rente für schwerbehinderte Menschen der sogenannte Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Ihre Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente- selbst wenn rechnerisch höhere Abschläge vorgesehen wären. Sie erhalten also mindestens Ihre bisherige Rentenhöhe und der Bestandsschutz schützt Sie vor einer geringeren Rente. Hierbei werden auch bereits vor Beginn einer Rente zurückgelegte Zeiten berücksichtigt und können helfen, Abschläge zu reduzieren.

 

Die genaue Wirkung ist aber individuell abhängig vom Rentenbescheid und der Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung.

 

Für weitergehende Auskünfte und Berechnungen empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

 

 

3 Antworten

Timam 27.10.2025 | 08:25
Nein, es gilt der Leistungsfall. Und beim Wechsel in einer Altersrente wird die Rente nicht weniger.
Uweam 27.10.2025 | 08:29
Vielleicht stellen Sie Ihre Frage mal richtig. Sie wollen also auf die Vertrauensschutz-Regelung hinaus. Zum Rentenbeginn müssen die 40 Jahre vorliegen. Und wenn Sie da 62 sind, haben Sie eben nur noch 3,6 % Abzug in ihrer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Und wenn dann zum Schluss 1000 € Rente rauskommen, bleiben das beim Wechsel in eine Altersrente 2000 € egal, wann sie in diese gehen. Von jährlichen Rentensteigerungen einmal abgesehen.
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