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Experten-Antwort

befristete volle EM-Rente Rentenbeginn

von blackcat20001310.03.2020 | 14:42
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Guten Tag, ich brauche ihren Rat. Mein Rentenbescheid (befristete volle EM-Rente) mit dem Rentenbeginnsdatum ist nicht korrekt. Das genannte Rentenbeginnsdatum vom: "01.07.2018" sowie das angebliche Antragsdatum, dass im Rentenbescheid als der: "13.07.2018" , stimmen beide nicht. Tatsächlich erfolgte mein 1. Antrag an die DRV Bund in Form eines Antrages auf med. Rehabilitationsleistungen stationär, am 17.08.2018 und nicht am 13.07.2018, nach einer schriflichen Aufforderung durch die Arbeitsagentur. Leistungsfall war am 13.11.2017, Eintritt der Erwerbsminderung wegen Krankheit. Der Rentenantrag, als eine Voraussetzung zum Rentenprozessbeginn, war zum 01.07.2018 noch nicht gestellt worden von mir. Der Erstantrag auf medizin. Rehabilitation (= Umdeutung in Rentenantrag) am: 17.08.2018 erfolgte nach Ablauf der 3-Monatsfrist (01.12.2017-28.02.2018). Fragen: 1. Was gilt als Rentenantragsdatum? 1A) Antrag auf medizin. Rehabilitation (=Umdeutung Rentenantrag) vom: 17.08.2018 ? 1B) oder mein schriftlicher Antrag auf volle EM-Rente nach dem Abschluss der medizinischen Reha vom: 16.08.2019 ? 1C) oder der, nach dem Auslaufen des Krankengeldes erfolgte, Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (Nachtlosigkeitsregelung) bei der Agentur für Arbeit am 13.07.2018.? Dieses Datum wurde im aktuellen Rentenbescheid als Rentenantragsdatum benannt. Kann das Antragsdatum auf Arbeitslosengeld 1 umgedeutet werden als Antragsdatum für die volle EM-Rente? 2. Wann wäre der Zahlungsbeginn der befristeten vollen EM-Rente? Meiner Rechnung zufolge: der 01.03.2019, nach Fall A, Rentenantrag = Rehaantrag.) Vielen Dank für ihre Unterstützung und liebe Grüße Anna Ponert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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