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Experten-Antwort

Befristete volle EMR

von Victoria10.01.2017 | 09:15
1506 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag Zusammen, meine Bekannte hat mich gebeten ( sie ist zur Zeit leider nicht selbst in der Verfassung dies selbst zu tun ) mich zu erkundigen über die Befristete volle EMR. Ich bin auf dieses Forum gestoßen und habe unter Forumsuche nichts konkretes gefunden. Meine Bekannte ist über 55 Jahre alt und erhält Ihre erste volle befristete Erwerbsminderungsrente (keine Arbeitsmarktrente). Im Bescheid steht nur drin: aus medizinischen Gründen ist es nicht unwahrscheinlich …. ect. Sie hat einen GDB (unbefristet) über 80 mit Merkzeichen . Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein Verlängerungsantrag so umgedeutet wird, daß Ihre Leistungsfähigkeit wieder über 6 Stunden liegt. Kann bzw. darf der sozialmedizienische Dienst der DRV so etwas überhaupt? Wer kennt solche Gerichtsurteile bzw. hat es selbst erlebt? Also gemeint ist von einer Leistungsfähigkeit zuerst unter 3 Stunden und dann auf über 6 Stunden. Ist es überhaupt moralisch vertretbar ältere Personen die viele Jahre aus dem Berufsleben sind an den Pranger zu stellen – so sieh zu wie du klar kommst – und geh arbeiten oder werde Harz4 Empfänger. Welche Alternativen gibt es noch für Sie? Sie möchte auf keinen Fall wenn es mal soweit kommt, vor dem SG klagen. Bitte keine unqualifizierten Äußerungen. Gruß Victoria

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.01.2017 | 14:30

Hallo Victoria,

leider wird Ihnen hierzu keiner eine verlässliche Auskunft geben können. Zum einen kennen wir nicht den gesundheitlichen Zustand Ihrer Freundin und zum anderen ist die Befristung gerade für Fälle einer eventuellen Verbesserung des Gesundheitszustandes vorgesehen.

Es bleibt also abzuwarten, wie nach Auslaufen der Befristung durch den Medizinischen Dienst weiter entschieden werden wird.

3 Antworten

GroKoam 10.01.2017 | 09:20
Was für eine "qualifizierte" Aussage erwartest Du denn für Deinen unqualifizierten Mist?
Schlaubi123am 10.01.2017 | 09:26
Der Gesundheitszustand wird nicht nach moralischen Grundsätzen entschieden, ob man jemanden in einem bestimmten Alter etwas zumuten kann! Sofern sich der Gesundheitszustand nicht ändert, bzw. sich verschlechtert, wird vermutlich auch der Verlängerungsantrag bewilligt. Wenn sich der Gesundheitszustand bessert, dann kann man auch jemanden über 55 Jahren zumuten sich eine entsprechende Beschäftigung zu suchen. Keiner hier hat einen Einblick über die gesundheitlichen Gegebenheiten, daher weis hier auch niemand, ob die EMRente verlängert werden wird. Jedoch ist hier ein Widerspruch und ggf. eine Klage immer möglich
=//= am 10.01.2017 | 09:57
"Kann bzw. darf der sozialmedizienische Dienst der DRV so etwas überhaupt?" Er kann und darf es. Was meinen Sie denn, wer den Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit sonst beurteilen kann/soll? Und 55 Jahre ist noch kein Alter, wenn man bedenkt, dass sie unter "normalen" Umständen noch bis 67 arbeiten müßte. Wenn sich ihr Gesundheitszustand nicht verbessert, stehen doch die Chancen für eine Weitergewährung nicht schlecht. Also immer ruhig bleiben.
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