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Experten-Antwort

Befristete, volle Erwerbsminderung mit ruhenden Arbeitsverhältnis - Urlaubs- u. Überstundenabgeltung?

von jugik16.12.2021 | 23:59
982 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, wir bräuchten bitte Ihren Rat. Eine Freundin von mir bekommt die volle Erwerbsminderungsrente seit 1/2018 bis befristet 12/2023. Da eine Besserung ihrer gesundheitlichen Situation nicht zu erwarten ist, geht sie von einer 2. Verlängerung der Befristung aus. Da bis zu Ihrer Erkrankung 6/2017 über 50 Urlaubstage und ca. 300 Überstunden aufgelaufen sind, stellt sie sich oft die Frage, ob sie sich diese nicht auszahlen lassen könnte? Im Internet hat sie schon über Probleme zwecks Verjährung gelesen. Also rechtlich, meint sie, sind die Überstunden verfallen und die Urlaubstage könnte sie nur teilweise bekommen, wenn ihr der Arbeitgeber kündigt und dann dadurch eine neue Rechtssituation angestoßen wird. Da sie selbst keinen Rechtsstreit möchte, stellt sie sich die Frage, ob ein Aufhebungsvertrag mit Einmalzahlung die einvernehmliche Lösung nicht sein könnte. Mit der Einmalzahlung würde sie auch unter der Hinzuverdienstgrenze bleiben. Seit gut 2 Jahren hatte sie mit Ihren Arbeitgeber keinen Kontakt. Sie weiß nicht wie sie das Thema angehen soll. Sie möchte einfach keinen Streß, aber da Ihre Erwerbsminderungsrente nicht hoch ausfällt, zählt jeder zusätzliche Euro für Ihre Familie. Ihre Fragen sind einfach: Besteht eine Chance ohne Aufhebungsvertrag sich die Überstunden/Urlaubstage auszahlen zu lassen? Im Internet wird davor gewarnt das ruhende Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmerseite aus zu lösen. Warum? Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass der Arbeitgeber mit Ihr gar nicht mehr rechnet. Gilt das Arbeitsverhältnis schon stillschweigend als gekündigt? Was wäre Ihr unverbindlicher Ratschlag? Meine persönliche Meinung ist einfach. Die Überstunden und Urlaubstage stehen ihr irgendwie zu, da diese vor der Erkrankung aufgelaufen sind. Um rechtlich aber Anspruch auf die Auszahlung hätte haben zu können, hätte sie bis Ende 2018 kündigen müssen. Damals hatte sie aber noch gehofft wieder in Ihr Arbeitsverhältnis zurückkehren zu können. Hm?! Wie schaut es überhaupt mit Sperrzeiten aus. Gibt es sowas auch bei der Erwerbsminderungsrente, oder verwechsele ich da was von der Arge? Also die ungeklärte Situation belastet meine Freundin mittlerweile auch psychisch. Deshalb versuchen wir auch mit Ihrer Hilfe eine Lösung zu finden. Vielen Dank schonmal vorab für Ihre Mühe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jugik,

den Ausführungen von Siehe hier schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 17.12.2021 | 01:23
Hallo Jugik, Ihre Fragen betreffen alle 'Arbeitsrecht', hier aber befinden Sie sich im Forum der Rentenversicherung. Zu Ihren Fragen bezüglich Übertragung und Verfall von Urlaubsansprüchen oder Überstunden während einer Erwerbsminderungsrente finden Sie aber z.B. in diesem online-Handbuch für Arbeitsrecht weiterführende Informationen https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html Alternativ bliebe sonst der Weg zu einem Fachanwalt oder auch zu einem Sozialverband wie VdK oder SozVD. Sie sollten jedenfalls Ihre Bekannte weiter ermutigen, nicht einfach auf etwas zu verzichten, nur weil es nervig sein könnte, den Arbeitgeber nach so langer Zeit nun zu kontaktieren. Alles Gute!
Walloam 17.12.2021 | 10:38
Das Arbeitsverhältnis gilt nicht als stillschweigend gekündigt. Die einzige Möglichkeit an die Urlaubsabgeltung ranzukommen, ist die Beendigung des Arbeitsverhätnisses. Davon wird im Allgemeinen abgeraten, solange die Rente nicht unbefristet ist. Wenn die Rente nicht verlängert wird, was dann ?
Peter T.am 17.12.2021 | 14:04
Bloß nicht das AV selbst kündigen. Ob es zu einer weiteren Verlängerung kommt, ist nicht gewiss. Falls die Überstunden verloren sind, hat sie eh nichts zu verlieren. Auch während der EMR erhält man die 20 Tage Mindesturlaub und falls eine Schwerbehinderung vorliegt noch einmal für jeden Arbeitstag in der Woche einen Tag, also höchstens 5 bzw. 6 Tage zusätzlich. Verjährung tritt nach 15 Monaten ein, aber es kommt immer neuer dazu. Also ob sie jetzt den Urlaub bekommt oder in Bsp. 5 Jahren, es wird sich nicht ändern, außer, die Summe, falls zwischenzeitlich Tarif/Gehaltserhöhungen für alle anstehen, dann ist die Summe höher. Man darf als EMRentner 6300 € dazu verdienen. Daher wird das UrlaubsGeld jetzt oder später eh an die Rente angerechnet, wenn es mehr ist. Aber nur zu 40 %, daher mehr Urlaubs Geld, mehr Selbstbehalt...
Deutsche Rentenversicherung
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