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Experten-Antwort

Befristete volle Erwerbsminderungsrente

von NicoleH01.06.2023 | 12:08
115 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich hätte mal eine Frage. Ich habe am 14. November volle Erwerbsminderungsrente beantragt und habe heute meinen Bewilligungsbescheid bekommen mit dem Rentenbeginn am 1.6.2023. Meine Frage dazu ist, zählt die Rente nicht ab dem Antragsstellungstag? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo NicoleH,

in der verlinkten Broschüre erhalten Sie zusätzliche Information zur Erwerbsminderungsrente (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html). Auf den Seiten 19-20 können Sie nachlesen, wie der Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten bestimmt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Antwortam 01.06.2023 | 12:23
Bei befristeten Renten wird erst ab dem 7. Monat nach Antragstellung gezahlt.
NicoleHam 01.06.2023 | 12:49
Aber warum haben sie dann jetzt einen Monat Rückwirkend gezahlt?
Galenhumoram 01.06.2023 | 12:52
Die Monate Dezember bis Mai sind die 6 Monate. Juni ist der 7. Monat also alles im Rahmen der Normalität, wenn eine Rente auf Zeit gewährt wird. Das die Rente erst Ende Juni ausgezahlt wird, steht dem nicht entgegen.
Mondkindam 01.06.2023 | 13:09
Lesen Sie sich Ihren Rentenbescheid durch, nicht nur die erste Seite, auf Seite 2 steht wann der Leistungsfall eingetreten ist und auch die Begründung zum Rentenbeginn.
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