Während des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente ist ein Studium nicht ausgeschlossen. Allerdings sind bei Erwerbsminderungsrenten die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie maximal 450 EUR monatlich neben der Rente verdienen. Wenn Ihr Verdienst über dieser Grenze liegt, so kann nur noch eine Teilrente (bzw. keine Rente bei Überschreiten sämtlicher Hinzuverdienstgrenzen) gezahlt werden. Eine Verpflichtung zur Mitteilung der Wiederaufnahme des Studiums gegenüber dem Rentenversicherungsträger besteht nicht.