Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDer Schwerbehindertenausweis und der die Schwerbehinderung feststellende Bescheid sind zwei differenziert zu betrachtende Dinge. Der Schwerbehindertenausweis wird i.d.R. mit einer zeitlichen Befristung versehen. Der die Schwerbehinderung feststellende Bescheid ist regelmäßig ein zukunftsoffener, also zeitlich unbefristeter Bescheid. D.h., dass ein die Schwerbehinderung feststellender Bescheid grundsätzlich aufgehoben werden muss, selbst wenn der Ausweis ein Befristungsdatum enthält.
In allen Fällen einer Bescheidaufhebung, besteht auch immer ein Anrecht auf Nutzung der Schonfrist.
Die Schwerbehinderteneigenschaft liegt grundsätzlich bis zum Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides vor, mit dem die Schwerbehinderung aufgehoben wird. Wird ein Rechtsbehelf eingelegt, bleibt die Schwerbehinderteneigenschaft zunächst erhalten.
Die Schwerbehinderteneigenschaft endet erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides.
So ein Unsinn! So lange, wie die Schwerbehinderteneigenschaft bei Antragstellung vorliegt, ist alles im grünen Bereich. Auch die hier genannte Schutzfrist mit zu nutzen, ist völlig legitim. Trickserei und Betrug wäre es nur, wenn SB behauptet wird, obwohl sie nicht mehr vorliegt oder der Ausweis gefälscht würde,also bei bewusster Falschangaben. Dann könnten Sie kleiner IM der RV was berichten, so aber nicht.Noch mal kriege ich den GdB von 50 bestimmt nicht.Dann hat sich Ihre Frage doch schon erledigt. Wenn Sie Ihre Altersrente wegen Schwerbehinderung nur mit fragwürdigen Trixereien durchsetzen können obwohl Sie gar nicht schwerbehindert sind, dann ist das Betrug, auch wenn er nicht leicht nachweisbar ist. Sollte jedoch ein aufmerksamer Nachbar der DRV einen Tipp geben, fliegt Ihnen Ihre Trixerei schneller um die Ohren als Sie glauben... Freundliche Grüße
Dann hat sich Ihre Frage doch schon erledigt.So ein Unsinn! So lange, wie die Schwerbehinderteneigenschaft bei Antragstellung vorliegt, ist alles im grünen Bereich. Auch die hier genannte Schutzfrist mit zu nutzen, ist völlig legitim. Trickserei und Betrug wäre es nur, wenn SB behauptet wird, obwohl sie nicht mehr vorliegt oder der Ausweis gefälscht würde,also bei bewussten Falschangaben. Dann könnten Sie kleiner IM der RV was berichten, so aber nicht. [/ ---------- Als Mitleser schreibe ich hiermit "Danke" für diesen Konter. Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese Amateur Denunzianten schon immer ein Rechtschreibproblem hatten. Lag wohl an den manuellen Schreibmaschinen ohne Korrekturprogramm (..) zur aktiven Zeit.
Falsch! Er hat mit keinem Wort behauptet das ihm irgend etwas bekannt ist, dass er den GdB 50 nicht mehr bekommen wird. Aus seiner Aussage könnte man höchstens schließen das er dies annimmt. Wissen könnte er es erst, wenn er einen ablehnenden Bescheid erhalten hätte. Hat er aber nicht geschrieben ;-)Noch mal kriege ich den GdB von 50 bestimmt nicht.
Wie oft noch, einen Antrag auf Weitervorliegen der Behinderteneigenechaft ist kein Trick! Einen Widerspruch einlegen bei Ablehnung ist kein Trick! Wenn der Gesetzgeber eine dreimonatige Schutzfrist vorsieht, ist es kein Trick. Sollte zum Rentenbeginn die Schwerbehinderung noch vorliegen, ist es kein Trick! Liegt diese nicht mehr vor, gibt es auch die Rente NICHT!Es ist unerheblich, wenn NACH dem Rentenbeginn kein Schwerbehinderung mehr vorliegt. Der Fragesteller kann auch nichts dafür, dass der Gesetzgeber eine Schutzfrist einräumt. Gäbe es diese nicht, wäre die Antwort hier sicher eine andere, aber es gibt diese nun einmal. Es wurde auch nicht gefragt, wie kann ich tricksen, sondern vergleichbar mit der Frage an Ihren Steuerberater:"Wie kann ich Steuer sparen". Völlig legitim. Nicht mit:"wie kann ich Steuern hinterziehen". verwechseln. P. S. Komischerweise schreiben Sandra B. und A. N. beide fälschlicherweise"Trix", ein Schelm, wer dabei böses denkt!Noch mal kriege ich den GdB von 50 bestimmt nicht. ....... Was kann ich machen, um doch als Schwerbehinderter in Rente zu gehen? Wie geht das?Zunächst einmal sollten Sie nicht überall herumerzählen, dass Sie Ihre Schwerbehindertenrente nur durch eine Trixerei bewilligt bekamen, sofern sie tatsächlich bewilligt werden sollte. Es ist nämlich normal denkenden Mitbürgern nicht zu vermitteln, dass jemand von einer Schwerbehindertenrente profitiert, obwohl er selbst an seiner Schwerbehinderung zweifelt. Und wenn diese Trixerei angeblich so harmlos sein sollte wie hier von einigen Schönrednern behauptet wird, dann können Sie Ihre Fragen ja direkt an Ihren RV-Träger richten und um eine verbindliche schriftliche Antwort bitten. Dann haben Sie auch keine "aufmerksamen Nachbarn" zu fürchten. LG
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