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Experten-Antwort

Befristet/unbefristet

von Volker O.01.06.2014 | 13:07
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3 Antworten

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Hallo, ich bin wegen einer Erkrankung vor 5 Jahren als 100% erwerbsunfähig eingestuft worden. Zuerst 2,5 Jahre, dann 2Jahre und letzten Hebst nochmal 3 Jahre. Diese Erkrankung wird sich nicht bessern, d.h. die Erwerbsfähigkeit wird leider nicht mehr eintreten. Das ist für mich mit 51 aus finanziellen und auch auch persönlichen Gründen nicht einfach. Leider sind nun noch eine schwere Herzerkrankung und schweres Asthma hinzugekommen. Laut der behandelnden Ärzte wäre eine Reha wichtig, um meinen Gesundheitszustand zu verbessern. Mein Frage ist nun: Kann ich auch eine Reha beantragen, wenn ich zwar nicht mehr erwerbsfähig werde, aber sich mein Gesundheitszustand verbessern würde? Auf den Info-Seiten der DRV hab ich sowohl Aussagen zur "Teilnahme am Arbbeitsleben" als auch zum Gesundheitszustand gefunden. Das letzte Mal war ich vor 4,5 Jahren wegen meiner Erkrankung in Reha. Volker

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach einer Befristung von neun Jahren ist davon auszugehen, dass eine Besserung der zur Erwerbsminderung führenden Erkrankungen unwahrscheinlich ist. Die Rente wird dann als Dauerrente bis zur Regelaltersrente gewährt. Bei Arbeitsmarktrenten mit noch bestehendem Restleistungsvermögen kann eine Befristung auch über den Zeitraum von neun Jahren hinaus erfolgen.

Bezüglich der Reha sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Antrag stellen.

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2 Antworten

Volker O.am 01.06.2014 | 13:17
Ich wollte eigentlich noch wissen, ab wann man die unbefristete EM-Rente bekommt. Hängt das vom Alter ab, oder wie lange man schon erwerbsgemindert ist? Bei der Höhe der Rente ändert sich doch eigentlich nichts, wozu und wonach wird denn dabei unterschieden? Volker
Herz1952am 01.06.2014 | 20:53
Hallo Volker O. Die Entscheidung ob befristet oder auf unbestimmte Dauer richtet sich hauptsächlich nach dem ärztlichen DRV Gutachters (ist normalerweise ein niedergelassener Arzt, der im Auftrag der RV Gutachten erstellt) und dem zuständigen Mitarbeiter (qualifiziert) der DRV. Wir hatten dieses Thema kürzlich schon einmal, habe es aber mit "Forensuche" leider nicht mehr gefunden. Ich denke, dass ein Experte bereits morgen einen Hinweis zum Vorgehen gibt. Ansonsten - Sie waren vor 4 1/2 Jahren schon einmal auf Reha - wäre eigentlich die RV der Ansprechpartner, da Ihre EM-Rente noch befristet ist. Bei unbestimmter Dauer wäre die Krankenkasse der Maßnahmen Träger. Aber an Ihrer Stelle wäre mir das egal wer zahlt, Hauptsache Ihre Gesundheit profitiert davon. Ich würde also nicht warten, bis die Rente "auf unbestimmte Dauer" gezahlt wird, sondern umgehend mit Ihren behandelnden Ärzten eine Reha beantragen. Danach kann immer noch über die Rentendauer entschieden werden. Viel Erfolg und vor allem Gesundheit wünscht Herz1952
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