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Experten-Antwort

Befristung der Rente, wenn nur ein Bereich begutachtet wurde

von Lemmy14.04.2025 | 15:55
243 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich befinde mich mit der DRV aktuell vor dem Sozialgericht in einem Klageverfahren wegen Untätigkeit in einem Widerspruchsverfahren. Die Rentenversicherung hat bereits eingeräumt, ohne zureichenden Grund das Verfahren verzögert zu haben. Erst während des Klageverfahrens wurde das erste Gutachten überhaupt in Auftrag gegeben, die Begutachtung hat mittlerweile stattgefunden, die Gutachterin empfiehlt aufgrund der med. Erkenntnisse im Bereich Neurologie eine volle Erwerbsminderungsrente zunächst befristet auf 2 Jahre. Es liegen aber noch diverse weitere Erkrankungen in den Bereichen Orthopädie, Pneumologie, Gastroenterologie, Dermatologie, Urologie etc. vor, hier wurden aber noch nicht mal Gutachten in Auftrag gegeben. Stattdessen wurden nun „Angaben zum Zahlungsweg“ seitens der DRV erbeten. Für mich sieht es jetzt so aus, als würde die Rentenversicherung auf Grundlage des neurologischen Gutachtens die Rente bewilligen, aber befristen. Ist das so etwa gang und gäbe, trotz weiterer Erkrankungen das "erstbeste" Gutachten zur Entscheidungsfindung zu nutzen und auch auf dessen Grundlage über die Befristung zu entscheiden? Das kann ja wohl nicht richtig sein. Die Rentenversicherung reagiert diesbezüglich nicht auf meine Nachfragen. Habe wenig Lust auf ein weiteres Klageverfahren, weil eine Behörde ihre Arbeit einfach nicht richtig macht… Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen, 

 

leider kann ich Ihnen keine Pauschale Antwort auf Ihr Anliegen geben. Ich würde Ihnen jedoch raten, bei den gegebenen Unklarheiten Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger erneut zu kontaktieren. Jedoch ist es wie bereits richtig beschrieben üblich, die Erwerbsminderungsrente befristet zu zahlen. Bevor die Erwerbsminderungsrente ausläuft, wird Sie der zuständige Rentenversicherungsträger kontaktieren und Sie haben die Möglichkeit die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Spätestens beim Antrag der Weiterzahlung, sollten Sie durch den Vordruck R0215 auf alle Ihre Beschwerden und Diagnosen eingehen. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Das Experten-Team 

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9 Antworten

Kilmisteram 14.04.2025 | 16:03
Vielleicht sind Ihre anderen Erkrankungen - anhand der Aktenlage bzw. ohne Gutachten - trotzdem in die Entscheidung über die befristete EM-Rente mit eingeflossen?
Rente am 14.04.2025 | 16:21
nehmen Sie die Rente und stellen Sie in 2 Jahren den Weiterzahlungsantrag. Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach
Schadeam 14.04.2025 | 16:37
Sind doch alles Vermutungen die man im Forum anstellen kann - aber keiner weiß wie es weitergeht und ob das Gericht oder die DRV dem zitierten Gutachten folgt. Wenn ja, könnten Sie froh sein, wenn die Rente für 2 Jahre sicher wäre. Komisch sind die Fragen zum Zahlungsweg, das sollte doch im angelehnten Rentenantrag längst drin stehen. Aber wenn Sie da ein aktuelles Schreiben haben, könnenSie gerne anrufen und fragen was man zu Ihren Vermutungen sagt. Vielleicht wissen Sie dann mehr? Aber Sie wissen ja: vor Gericht und auf hoher See…..
Lemmyam 14.04.2025 | 18:20
Zitat von Schade anzeigen
Naja, froh wäre ich vor allem dann, wenn all meine Erkrankungen begutachtet und berücksichtigt werden würden und die DRV es nicht aus offenbar wirtschaftlichen Gründen bei einem Gutachten belassen würde, sofern sie das auch bei der Frage der Befristung heranziehen will… Ich habe noch Hoffnung, dass sie nicht einfach dem Gutachten bei den 2 Jahren folgen, gibt immerhin noch ca. 15 weitere relevanten Diagnosen und nein, zu denen konnte und durfte sich die Neurologin im Gutachten nicht berufen - weil fachfremd. Was das mit dem Zahlungsweg sollte, weiß ich tatsächlich auch nicht. Wurde mir gemeinsam mit dem Gutachten geschickt. Hab gehofft, dass hier vielleicht jemand in einer ähnlichen Situation war oder mir Infos geben könnte, wie ich der Rentenversicherung Dampf machen kann. Werde aber vermutlich einfach auf's Sozialgericht im Rahmen der Untätigkeitsklage setzen, die läuft ja noch…
Lemmyam 14.04.2025 | 21:24
Es ging doch erst dank Untätigkeitsklage überhaupt voran! Ich lasse es mir jedenfalls nicht bieten, monatelang ignoriert zu werden. :)
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