Guten Morgen,
leider kann ich Ihnen keine Pauschale Antwort auf Ihr Anliegen geben. Ich würde Ihnen jedoch raten, bei den gegebenen Unklarheiten Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger erneut zu kontaktieren. Jedoch ist es wie bereits richtig beschrieben üblich, die Erwerbsminderungsrente befristet zu zahlen. Bevor die Erwerbsminderungsrente ausläuft, wird Sie der zuständige Rentenversicherungsträger kontaktieren und Sie haben die Möglichkeit die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Spätestens beim Antrag der Weiterzahlung, sollten Sie durch den Vordruck R0215 auf alle Ihre Beschwerden und Diagnosen eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Experten-Team