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Experten-Antwort

Befristung der Renten

von Kathie26.06.2022 | 22:43
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4 Antworten

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Ich habe das mit der Befristung der Renten nicht verstanden. 1) Welche Renten sind nie befristet? 2a) Welche Renten sind immer befristet? 2b) Wie lange ist die Befristung bei der jeweiligen Rente? 2c) Wo von hängt die Befristung jeweils ab? 2d) Wo von hängt die Länge der Befristung jeweils ab?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Kathie,

Renten wegen Erwerbsminderungen sind grundsätzlich zu befristen. Die Zahlung einer Dauerrente (längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze) kann nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Renten, die von der allgemeinen Arbeitsmarktlage abhängen, sind immer zu befristen.

Eine Befristung erfolgt zunächst für längstens drei Jahre ab Rentenbeginn. Die Dauer der Befristung hängt im Einzelfall von der medizinischen Prognose ab. Eine wiederholte Befristung kann nur für längstens neun Jahre erfolgen. Besteht nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren weiterhin teilweise bzw. volle Erwerbsminderung, muss die Rente als Dauerrente weitergezahlt werden.

Ausgenommen sind Renten, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt werden (Diese sind auch über den Zeitraum von neun Jahren hinaus immer zu befristen).

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3 Antworten

Abschlägeam 27.06.2022 | 01:34
Hallo Kathie, genau genommen sind alle Renten befristet... da Sie das aber wohl 'so' nicht meinen, gehe ich davon aus, dass Sie Befristung bei einer Erwerbsminderungsrente meinen? Der Anspruch auf eine EM-Rente endet immer mit dem Erreichen des Regelrentenalters, die es dann im Anschluss gibt. 'unbefristet', also bis zur Regelaltersrente können EM-Renten sein, die aus rein gesundheitlichen Gründen auch mit bestmöglicher Prognose keine Aussicht auf 'Heilung' haben. Sofern für eine Prognose ein Heilungserfolg abzuwarten ist, kann bis zu drei Mal drei Jahren eine befristete Rente gewährt werden, die frühestens also nach insgesamt neun Jahren unbefristet bewilligt werden kann. Die Länge der Befristung kann jeweils maximal bis zu drei Jahre ausgesprochen werden, kann aber auch kürzer sein. Das entscheiden die sozialmedizinischen Gutachter der DRV anhand der Unterlagen. IMMER befristet ist eine EM-Rente, die nur aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt als 'volle' EM-Rente bewilligt wird, obwohl diese aus gesundheitlichen Gründen nur eine halbe EM-Rente wäre. Anspruch auf eine Teil-Erwerbsminderungsrente haben Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, täglich bis zu unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein. Für eine volle EM-Rente muss die tägliche Erwerbsfähigkeit unter drei Stunden liegen. Wer mehr als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert. Nachlesen können Sie dies alles auch noch einmal in der Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Und auf der gleichen Seite finden Sie auch die Hinweise, unter welchen Umständen Sie trotz Erwerbsminderung noch hinzuverdienen dürfen und wieviel. Fall Sie eine völlig andere Rentenart meinen, hätten Sie das ja auch einfach mal sagen können... ;-) Einen schönen Wochenstart und Alles Gute!
Bergeram 27.06.2022 | 17:03
Ist dies auch auf Sachverhalte im Rahmen der Amtshilfe DRV für die Sozialämter zu übertragen?
W°lfgangam 27.06.2022 | 20:08
Hallo Berger, Ihre Frage zielt wohl auf die Grundsicherung ab (Ersuchen Sozialamt/Grundsicherungsstelle an DRV). Ja, hier wird seitens DRV geprüft, ob eine dauerhaft volle EMRT vorliegt = Anspruch auf Grundsicherung. Bei nur (un-)befristeter/teilweiser oder befristeter voller EMRT/auch die aus Arbeitsgründen, sollte sich das aus dem Ergebnis der 'Ersuchens-Prüfung' ergeben, um folgend/abhängig von der EMRT-Leistungseinschränkung in die HLU/Sozialamt zu gehen oder ans Jobcenter (zurück-)verweisen. Gruß w.
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