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Experten-Antwort

Befristung EM Rente

von Diana 07.03.2013 | 16:13
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3 Antworten
Guten Tag, dieser Tage erhielt ich meinen Rentenbescheid mit der Bewilligung der vollen EM Rente befristet bis 31.01.2014. Die Rente wurde Rückwirkend gewährt, da ich meine Reha nicht antreten konnte (keine Aussicht auf Erfolg - Lungenkrebs inoperabel) wurde der Rehaantrag umgedeutet. Die Rente wurde aber befristet weil es lt medizinischer Untersuchungsbefunde nicht unwahscheinlich ist das die volle Erwerbsminderung behobenwerden kann. Sind das "Pauschalsätze"? Werden EM Renten immer pauschaul befristet? Da sich die Begründung des Rentenbeginns und die Begründung der Befristung widersprechen bin ich etwas verwirrt. Über eine Erklärung und einen HInweis was ich beim Antrag auf Weiterzahlung beachten muss würde ich mich freuen. Dankeschön.

1 Experten-Antwort

2 Antworten

Luisam 07.03.2013 | 18:36
Das sind keine Pauschalsätze sondern das ist GESTZLICH so geregelt, das EM-Renten immer zu befristen sind. Das ist also vom Gesetzgeber so vorgegeben. Nur in absoluten Ausnahmefällen und wenn im Prinzip es zu 100% aus med. Sicht als sicher gilt ( was selten der Fall ist ) , das keine Besserung zu erwarten ist wird gleich eine unbefr. Rente genehmigt. Bei einer Erstberentung wird darum fast immer erstmal die Rente nur befristet um zu sehen wie sich die Erkrankung/Erwerbsfähigkeit in der Zeit der Befrsitung dann so entwickelt. Schon ab dem 1. Verlänergungsantrag gibt es dann aber gute Chancen das die Rente unbefristet gezahlt wird. Ist halt alles vom medizinischen Einzelfall abhängig. Beim Antrag auf Weiterzahlung müssen Sie nichts weiter beachten. Behandelnde Ärzte angeben und - falls vorhanden - gleich aktuelle Arztberichte beilegen. Kann das Verfahren beschleunigen und/oder zu ihren Gunsten drehen. Antrag bitte rechzeitig stellen so ca. 4-5 Monate vor Ablauf der Rente. " Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel als Zeitrente, d.h. befristet für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn geleistet. Die Befristung kann wiederholt werden. Wenn der Rentenanspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht und es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, wird die Rente unbefristet als Dauerrente bewilligt." http://www.zukunftsministerium.bayern.de/fibel/sf_e067.php…
Diana am 08.03.2013 | 13:10
Luis schrieb

Das sind keine Pauschalsätze sondern das ist GESTZLICH so geregelt, das EM-Renten immer zu befristen sind. Das ist also vom Gesetzgeber so vorgegeben.

Nur in absoluten Ausnahmefällen und wenn im Prinzip es zu 100% aus med. Sicht als sicher gilt ( was selten der Fall ist ) , das keine Besserung zu erwarten ist wird gleich eine unbefr. Rente genehmigt. Bei einer Erstberentung wird darum fast immer erstmal die Rente nur befristet um zu sehen wie sich die Erkrankung/Erwerbsfähigkeit in der Zeit der Befrsitung dann so entwickelt. Schon ab dem 1. Verlänergungsantrag gibt es dann aber gute Chancen das die Rente unbefristet gezahlt wird. Ist halt alles vom medizinischen Einzelfall abhängig.

Beim Antrag auf Weiterzahlung müssen Sie nichts weiter beachten. Behandelnde Ärzte angeben und - falls vorhanden - gleich aktuelle Arztberichte beilegen. Kann das Verfahren beschleunigen und/oder zu ihren Gunsten drehen. Antrag bitte rechzeitig stellen so ca. 4-5 Monate vor Ablauf der Rente.

" Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel als Zeitrente, d.h. befristet für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn geleistet. Die Befristung kann wiederholt werden. Wenn der Rentenanspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht und es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, wird die Rente unbefristet als Dauerrente bewilligt."

http://www.zukunftsministerium.bayern.de/fibel/sf_e067.php

Sehr geehrter Luis, Sehr geehrte/r Experte/in, für mich ist in diesem Auszug tatsächlich keine gesetzliche Grundlage ersichtlich,eher eine grundsätzliche. Ersichtlich ist: das nicht "immer" so entschieden wird, sondern das es meist so gehandhabt wird (in der Regel) und das, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, die Rente unbefristet als Dauerrente bewilligt wird. Darauf bezog sich meine Frage. Mit der Umdeutung meines Rehaantrages wurde doch bereits festgestellt das es unwahrscheinlich ist das dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Das ist eben sehr widersprüchlich, daher meine anhaltende Verwirrung. OK, bis zum Antrag auf Weiterzahlung sinds ja nur ein par Monate. Dennoch, vielen Dank für Ihre Antworten.
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