Das sind keine Pauschalsätze sondern das ist GESTZLICH so geregelt, das EM-Renten immer zu befristen sind. Das ist also vom Gesetzgeber so vorgegeben.
Nur in absoluten Ausnahmefällen und wenn im Prinzip es zu 100% aus med. Sicht als sicher gilt ( was selten der Fall ist ) , das keine Besserung zu erwarten ist wird gleich eine unbefr. Rente genehmigt. Bei einer Erstberentung wird darum fast immer erstmal die Rente nur befristet um zu sehen wie sich die Erkrankung/Erwerbsfähigkeit in der Zeit der Befrsitung dann so entwickelt. Schon ab dem 1. Verlänergungsantrag gibt es dann aber gute Chancen das die Rente unbefristet gezahlt wird. Ist halt alles vom medizinischen Einzelfall abhängig.
Beim Antrag auf Weiterzahlung müssen Sie nichts weiter beachten. Behandelnde Ärzte angeben und - falls vorhanden - gleich aktuelle Arztberichte beilegen. Kann das Verfahren beschleunigen und/oder zu ihren Gunsten drehen. Antrag bitte rechzeitig stellen so ca. 4-5 Monate vor Ablauf der Rente.
" Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel als Zeitrente, d.h. befristet für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn geleistet. Die Befristung kann wiederholt werden. Wenn der Rentenanspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht und es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, wird die Rente unbefristet als Dauerrente bewilligt."
http://www.zukunftsministerium.bayern.de/fibel/sf_e067.php
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