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Experten-Antwort

Befristung EM-Renten

von Katharina 10.11.2022 | 10:54
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann mir jemand erklären, wie die Befristungen berechnet werden? In meinem Fall: Rückwirkend ab 2018 (Rentenbeginn nach Wartezeit 1.1.19), befristet bis 2024. Irgendwie verstehe ich es nicht, wie die Zeitspanne zustande gekommen ist. Viele Grüße Katharina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katharina,

die Befristung einer Rente wegen Erwerbsminderung beruht in der Regel auf einer Prognose zum Gesundheitszustand im Einzelfall. Dabei gilt, dass eine befristete Rente längstens für 3 Jahre geleistet wird. Nachdem Ihr Rentenbeginn 01.01.2019 bereits mehr als 3 Jahre in der Vergangenheit liegt, wurde bei Bescheiderteilung offensichtlich bereits eine zweite Frist von längstens 3 Jahren angesetzt.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Tomam 10.11.2022 | 14:04
Von 2018 3 Jahre bis 2021 und weitere 3 Jahre bis 2024.
Katharina am 11.11.2022 | 13:38
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine zweite Frage dazu: Ich habe am 31.05.22 erfolgreich eine LTA Maßnahme beendet und wurde als teilweise Erwerbsfähig entlassen und übe seit 01.06. eine Teilzeittätigkeit aus. Aus diesem diesem Grund war ich erschrocken, dass ich voll berentet wurde, ich hatte auf eine teilweise Erwerbsminderung spekuliert oder gar einer Ablehnung. Herzliche Grüße Katharina
Erklärbäram 11.11.2022 | 17:08
Zitat von Katharina anzeigen
Sorry, aber mir erschließt sich die "zweite Frage" noch nicht ganz... Die DRV hat sich der LTA nicht angeschlossen. Bis unter 3 Std/Tag dürfen Sie ja auch bei voller EMR tätig sein. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen, dann wird nochmal geprüft. Was "versprechen" Sie sich von Teil-EMR bzw. Ablehnung? Sind es finanzielle Gründe?
Birgeram 11.11.2022 | 17:37
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine zweite Frage dazu: Ich habe am 31.05.22 erfolgreich eine LTA Maßnahme beendet und wurde als teilweise Erwerbsfähig entlassen und übe seit 01.06. eine Teilzeittätigkeit aus. Aus diesem diesem Grund war ich erschrocken, dass ich voll berentet wurde, ich hatte auf eine teilweise Erwerbsminderung spekuliert oder gar einer Ablehnung. Herzliche Grüße Katharina
Dann reduzieren Sie die Stunden halt auf unter drei. Oder machen Widerspruch.
Wenn nur eine Teilweise EM-Rente gewünscht ist, einfach Teilzeit weiter arbeiten und der Rentenversicherung dieses mitteilen (Stunden, Verdienst).
Katharina am 11.11.2022 | 17:52
An all die schlauen Antworten, ich solle Widerspruch einlegen. Das ist mir schon klar, habe ich auch getan. Es geht ums Verständnis. Ich verstehe gerne Vorgänge und handle nicht einfach blind drauf los. ✌
Katharina am 11.11.2022 | 17:58
Zitat von Erklärbär anzeigen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine zweite Frage dazu: Ich habe am 31.05.22 erfolgreich eine LTA Maßnahme beendet und wurde als teilweise Erwerbsfähig entlassen und übe seit 01.06. eine Teilzeittätigkeit aus. Aus diesem diesem Grund war ich erschrocken, dass ich voll berentet wurde, ich hatte auf eine teilweise Erwerbsminderung spekuliert oder gar einer Ablehnung. Herzliche Grüße Katharina
Sorry, aber mir erschließt sich die "zweite Frage" noch nicht ganz... Die DRV hat sich der LTA nicht angeschlossen. Bis unter 3 Std/Tag dürfen Sie ja auch bei voller EMR tätig sein. Meine Anstellung bedarf aber mehr als 3 Stunden am Tag, das kann ich auch leisten. Ich möchte weder kündigen noch reduzieren. Ich habe direkt im Anschluss an die LTA eine TZ-Anstellung begonnen, gleichzeitig den Antrag gestellt, weil sich rausgestellt hat, dass ich nicht mehr voll arbeiten kann. Ich bekomme keine anständige Auskunft, über die Gründe der Entscheidung. Warum die DRV anders als die LTA entschieden hat, erschließt sich mir nicht. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen, dann wird nochmal geprüft. Der Widerspruch ist raus, ich hatte hier nur auf ein bisschen mehr Klarheit gehofft, da ich von der DRV wie gesagt keine anständige Auskunft bekomme. Was "versprechen" Sie sich von Teil-EMR bzw. Ablehnung? Sind es finanzielle Gründe?
Ja, es geht ums finanzielle. Ich kann nun mal leider nicht mehr voll arbeiten und deshalb würde die tEM enorme Erleichterung schaffen.
Abschlägeam 11.11.2022 | 18:14
Ob es denn nun aber 'schlau' war, einen Widerspruch einzulegen?... Das kann u.U. rückwirkend eine 'Lawine' starten, da Sie ja zwischenzeitlich auch eine LTA-Maßnahme bewilligt bekommen hatten, die anscheinend und erfreulicherweise dazu geführt hat, dass Sie eine Teilzeitbeschäftigung nun wieder/weiter ausüben können. Wenn also der DRV bereits vor dem nun erstellten Rentenbescheid bekannt war, dass Sie seit Juni 2022 tatsächlich noch wieder/weiter (mehr als drei Stunden) arbeiten, müsste aus Ihrem Rentenbescheid auch bereits hervorgehen, ob dies als 'Hinzuverdienst' nun Ihre Rente mindert, Sie aber dennoch 'als voll erwerbsgemindert' gelten. Und somit würden Sie dann (diese Mehrstunden) nun 'auf Kosten Ihrer Restgesundheit' arbeiten, der Hinzuverdienst würde die Rente ggfs. mindern, aber Sie gelten dennoch als 'voll Erwerbsgemindert'. Dies zu klären/zu verstehen, könnte für Sie evtl. zielführender sein, als 'amtlich' als 'nur halb erwerbsgemindert' zu gelten. Das ist allerdings in einem Forum nicht vollumfänglich/abschließend möglich, hierfür sollten Sie noch einmal einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen DRV vereinbaren und ggfs. den Widerspruch sogar zurücknehmen. Viel Erfolg und alles Gute!
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