Hallo Katharina,
die Befristung einer Rente wegen Erwerbsminderung beruht in der Regel auf einer Prognose zum Gesundheitszustand im Einzelfall. Dabei gilt, dass eine befristete Rente längstens für 3 Jahre geleistet wird. Nachdem Ihr Rentenbeginn 01.01.2019 bereits mehr als 3 Jahre in der Vergangenheit liegt, wurde bei Bescheiderteilung offensichtlich bereits eine zweite Frist von längstens 3 Jahren angesetzt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung