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Experten-Antwort

Befugnisse Postrentendienst

von LSch27.07.2022 | 20:49
99 Ansichten
4 Antworten
Im Bescheid der DRV vom Juni 2022 wird einer Person, die keinen Internetzugang hat mitgeteilt, welcher Nettobetrag mit Wirkung 01.07.2022 am Ende des Monats Juli gezahlt werden soll, einschließlich eines Nachzahlungsbetrages. . In der Anpassungsmitteilung vom Postrentendienst teilt man mit, dass bis zur Klärung von Fragen des Job-Centers nur eine geringe Summe gezahlt werden kann, auch der Nachzahlungsbetrag einbehalten wird. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Handlung des Postrentendienstes zur Reduzierung der Zahlbetragssummen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.07.2022 | 08:27

Hallo,

der Postrentenservice ist ermächtigt, die Renten im Namen der DRV auszuzahlen. Entscheidungen über Rentenhöhe, Einbehalt der Nachzahlung usw. obliegt allein der DRV. Der Bescheidempfänger sollte sich von einer Beratungsstelle vor Ort persönlich/telefonisch/per Video-Chat individuell beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

LScham 28.07.2022 | 10:11
Bedanke mich für Antwort. . Die Person erhält nur eine sehr geringe Rente, ist auch schon in eine kleinere Wohnung umgezogen. Durch den Einbehalt und geringere Zahlung nun noch in eine finanzielle Schieflage geraten. Physisch und psychisch kaum belastbar. . Völlig unverständlich, wie der Postrentendienst, die Deutsche Post AG, diesen Verwaltungsakt ausführen kann. . Versuche zu klären. ob der Absender tatsächlich die 'Deutsche Post AG' ist.
Schadeam 28.07.2022 | 10:58
Da wird Ihnen das Forum aber nicht helfen können Ihren Einzelfall zu lösen.
LScham 28.07.2022 | 13:03
User Schade die Antwort vom "Experten" ist ausreichend, weitere Schritte erfolgen unabhängig vom Forum.
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