Hallo bolli,
zur Feststellung, inwieweit Erwerbsminderung vorliegt, ist der aktuelle Gesundheitszustand maßgebend. Daher werden vom sozialmedizinischen Dienst überwiegend Gutachten neueren Datums angefordert. Ich würde Ihnen empfehlen, zunächst die Entscheidung abzuwarten. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, könnten Sie im Widerspruchsverfahren auf die nicht berücksichtigten Gutachten verweisen.